Juli 1678. 1085
Johann Weber und alt-Ammann Zumbach, sie in dieser Weigerung nnlcrstüzten, und dagegen eine De-putation der Stadt Zug, bestehend ans alt-Sckelmcister Oswald Kolin und Sekclmeister Damian Müller,6urlaubenö sich annahm und behauptete, Zug habe den Art. 9, auf den jene sich beriefen, nicht ange-kommen. Nach öfterer Erörterung der Streitfrage fanden die übrigen Orte angemessen, sich einfach anPo» Libcllbrief und Siegel der wirklichen StandcSgesandtschaft zu halten, dabei aber auch den Gcsandt-lchaftsbcricht ZurlanbcnS abzuhören, ohne Konsequenz für die Rechte der Stadt Zug. ini»». (AlleAcholischen Orte.) Freiburg macht wegen des mit dem Bischof von Lausanne durch zwei Ursuliuerinnendnanlaßtcn Streits einen Anzug und wünscht des Bischofs loö zu werden, waö den übrige» Orten kaumkchciltlich scheint. Nach Abreise der freiburgischen Gesandtschaft trifft Herr Thombö, der Commissär desNuntius, ein und bespricht den obwaltenden Streit. Mail findet sich aber nicht veranlaßt, mehr in der^uchc zu thun als Freiburg eine gütliche Beilegung anzurathcn, in der Weise nämlich, daß, wenn dieHaiden Ursulincrinnen »ach Frciburg sich verfügen und Abbitte leisten, Stäfis bewogen werde, dieselbenlur das streitige Hauö zu entschädigen (29. Juli), «i». Nachdem das Domcapitcl von Konstanz denba»dschrcjb<n' Reding zu Fraucnfcld nach Mainz citirt hat, um sich wegen der Aeußerung zu verantworten,^c»n sein Sohn nicht Eidgenosse wäre, so wäre er längst im Belize seiner Domherrnpfründe und ge-^^Khc seine Hintcrstellung nur in oäiuiu nntionitz, wird bei dem Erzbischof von Mainz gegen eine solcheVorladung protestirt, aber auch nochmals die päpstliche Heiligkeit um Erledigung dieser Sache schriftlichu»d tiiipfehlungSwcisc durch den Gardehauptmann Pfyffer gebeten. ««. Der katholische Gesandte von^larus erinnert, daß sein College der andern Religion verdenket habe, die Landcsverträge werden von^u Angehörigen der katholischen Religion nicht in allen Dingen beobachtet, und zwar behaupte er solches'u drei Punkten, nämlich weil die Katholischen wegen Gastcr und Usznach nicht einseitig mit Schwhz sichkälten vertragen sollen, weil sie wegen des Dcfcnsionals mit Schwhz gesondert verhandelt und weil sie^gen der Vogtci im ober» Rhcinthal für den Vertrag mit dem Abt von St. Gallen sich erklärt haben,allem diesem glaubten die Katholischen von GlaruS berechtigt gewesen zu sein; dagegen hätten sieMitlandlcutcn schwere VcrtragSverlczungcn vorzuwerfen; bitten also die katholischen Orte um^uz. J„ Erwiderung auf diese Klage wurde gütliche Vcrgleichung angerathcn und, wenn dieß nicht^rfailgc, Vermittlung anerboten. >»K» (Die mit Spanien verbündeten Orte.) Der Großkanzler vonEhland, Vincenz Calataya, beantwortet mit Schreiben vom 29. Juni daö an denselben abgegangene^atulationsschreibcn mit Zusicherung seiner Dicnstbcreitwilligkeit. (Die mit Savohcn verbündeten
Drtc). Die Herzogin von Savohcn accrcditirl mit freundschaftlicher Zuschrift den Markgrafen von Greißh"damals als ihren Gesandten auf eine so verbindliche Weise, daß beschlossen wird, dieselbe ebenso ver-hutdlich zu verdanken, ri. (S>. u. Thurgau).
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnhcilcn:
Art. 89. RechnnngSsachen. I». Art. 543. Kirchliches u. Glaubenssachcn.
,, 45. Beamte. , » 596. Stifte und Klöster.
Art. 49. Ncchnnngssache». Art. 208. Zoll- u. Verkehrssachen.
„ 284. Kirchliches n. Glaubenssachcn. «>» „ 197. Märchen.
«>«>. Art. 36. Rechnungssachcn. Ar«. 239. Locales.
73- Obrigkeitliche Lehen. I.I, „ 153. JuriSdictionSanstände.
lV. „ 188. Zölle. ll „ 172. Collalurrecht zu Wartau.