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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juli 1678.

Bade». «> Alt. 4V. Rechnungssachen. Art. 148. Schuld- u. Forderungss., Arreste.

»». 78. Judicatur- u. Competeuzanst. v. 234. Straße».

«. 394. Locales. ,v. 366. Kirchliches u. Älaubenssachen.

t 14. Beamte.

Kreiämter. I»I».Art. 45. Nechnungssachcn. «e. Art. 89. Rechts- u. GerichtSsachcn.

Vier ennetb. Vogt, iibcrh. I. Art. 124. Berkehr mit Maylaiid.

Lauts. Art. 150. Justizsacheu.

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Conferenz der evangelischen Orte und Zugewandten während der Jahrrechnungs-Tagsazung ^

Baden im Juli

KantoiiSarchiv Schaffhaus«».

». Indem die Jnstruetionen sämmtlicher Gesandtschaften in Bezug auf die bedenklichen Conju"^iure», besonders hinsichtlich der französischen Macht und ihrer Annäherung gegen die Waldstädte, sichUebereinstiinmung fanden, nahm Basel Veranlaßnng, das, waö der französische Gesandte Gravel geß^das dortige Verfahren Ungleiches auf die Bahn gebracht hatte, in bester Form zu entschuldigen.Unter dankbarer Anerkennung der Verdienste, welche auch die frühen: Pfarrer von GrünenbachHerbishofen im Algau um die Erhaltung der dortigen reformirtcn Gemeinde sich erworben haben,dem Gesuche des zeitweiligen Pfarrers Johann Wirth zu Herbishofen um Versezung auf eine eint^ölichcre Stelle in der Eidgenossenschaft zwar nicht entsprochen, dagegen dem gelehrten und eifrigen,einer starken Haushaltung beschwerten Manne ein Geschenk von 10V Rcichöthalcrn zuerkannt. ^soll auch iil diesem Jahre ein Dank-, Fast-, Bet- und Bußtag gefeiert, der Tag dazu später angesezt >v^den. «I. Bern erklärt, daß ihm durch das verbreitete Geschrei, als ob feindliche Absichten gegencern habe, großes Unrecht geschehe. ES bleibt der Gesandtschaft Berns überlassen, mit der GesandtMLucerns darüber Unterredung zu Pflegen oder in offener Sizung einen Anzug zu thun. v. Entgehdem Antrage, die evangelischen Kirchen im Herzogthum Burgund mit einem milden Zuschuß zusczung des bewußteil RcchtShandels am französischen Hofe zu untcrstüzen, läßt man es bei der lezt^angeordneten Kirchensteuer bewandt sein. t. Dem Gedanken, bei den zu gewärtigenden FriedenStractiü^die Wicderöffnung der evangelischen Kirchen im Vcltlin abermals auf die Bahn zu bringen, wirdder entgegenstehenden Hindernisse keine Folge gegeben. K. Daö Gesuch Berns um Ertheilung eiu^zehnjährigen Privilegiums gegen den Nachdruk einer von einem Pfarrer dortigen Gebiets bearbeitetErklärung deö Heidelberger Katechismus fällt in den Abschied.