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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Juni 1673.

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«S4.

Conserenz der Stände Bern und Freiburg.

Neueneck. «i. Juni (27. Mai a. K,).

Staatsarchiv Bern. Freid. Absch. Bv. 0, S. 77Z.

Gesandte: Bern. Joh. Leonhard Engel, Venncr; Joh. Rudolph von Dicßbach, Oberst; SamuelKenner, Bauherr, alle des Kleinen Raths. Frei bürg. Franz Prosper Python, Bürgermeister undRathö; Simon Vondcrweid, Venncr.

Voran geht der eidgenössische Gruß. I». Da diese Begrüßung ans der Scnscnbrüke stattfand,Gilten die Gesandten von Freiburg den Antrag, statt in dem vertragsmäßigen aber unbequemen Orte^"»nenwyl die Dingstätte im Zollhausc anzunehmen, fügten sich dann aber dem Antrage Berns, in^ucneck z» verhandeln, v. Bern wiederholt seine Einwendungen gegen den Bezug des Zolls bei denNiedern, ThöriöhauS gegenüber, und beruft sich auf den Tauschbricf von 1167, der den Zoll bei der^üke zwar zugestand, aber dieser und anderer Fähren des Zolls halben nicht gedachte; wogegen Freiburg^hanptct, nur die Nachlässigkeit der frühem Zolleinnchmcr habe Anlaß zu der Meinung gegeben, daßZoll nichtpflichtig" sei; der Zoll der Gümmincn-Brükc spreche auch für den Zoll beiden Riedern;""d wenn zugelassen wäre, über das Wasser zn passircn, ohne den Zoll zu entrichten, hiemit diezu meiden, so wäre die von Bern zugestandene ZollSgcrcchtigkeit eludirt; Frciburg hoffe also, in^ alten Gebrauche des Zollbczugs in den sieben Furten nicht angefochten zu werden. «I. Der Streittischen P Zehndcr von Köniz und dem frciburgischcn Angehörigen P. Birnbaum, eine Weide betreffend,^>rd beigelegt, v. Bern verlangt, daß Frau Daguet wegen des auf bcrnischeS Territorium hinüberEisenden Holzhaucö zu einer Bern und dem Amtmann in Laupcn schuldigen Satiöfaction angehalten^'de. de« Abschied, t. Ferner verlangt es, daß Willi Nußbanmcr die für die Angehörigen Bernsschädliche Strcichschwellc entferne. Frciburg entgegnet, diese neue Schwelle nehme die Stelle der alten einUnd der Schadeil rühre nur daher, daß die Unterthanen Berns ihre Güter nichtfristen." Bern klagt,seine Unterthanen, welche zn Flamatt Güter bcfizen, zur Mithilfe bei den Schwellen ange-^lten werden und man im Weigerungsfälle auf ihre Güter greife; sie seien zwar schuldig, die Lägcr-^uttcn erhalten zu helfen, keineswegs aber die wider Verträge und Abschiede gemachten Einschläge und"^hvgründe"; darum sei denn auch den Fluemanncn ihr Heu und Geld zu restituiren und Anstalt zu^^n, daß den bcrnischen Angehörigen genügende Wege und Ocffnung gegeben werde, um, durch Ein-'ch^äge uicht gehindert, mit Pferd und Wagen zu ihren Matten zu gelangen. Frciburg erwidert, der^chwellenmeisier zu Flamatt habe nur dem obrigkeitlich bestätigten Reglement gemäß gehandelt, gibtAigens die Zusage, daß den Angehörigen Berns der Zugang zu ihren Matten gewährt, auch kein Holz'^)r auf bernischer Seite zum Schwellen gehauen werden soll. I». Andere Beschwerden Berns überschwellen, die im Herbst und Frühling gemacht werden, wird Freiburg dem Baumeister zur Tannen zur^richtcrstattung zustelleil. l. Die Bemerkung Berns, daß der dem Zollbcziehcr zu entrichtende jährliche"Bruggsounner" auf 15 Mäß Dinkel angesezt sei, während doch nur zweiundvierzig Haushaltungen ge-werden, wird zur Berichtigung des Zollrodels von Freiburg in den Abschied genommen, k. Bern