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Februar 1678.
lichc »n üivinis« suspendirt und in Frciburg eine große Alteration bewirkt, veranlaßt durch einen Pricst"-den Freiburg keineswegs verbannt, sondern nur von der bürgerlichen Nuznießung ausgeschlossen, er h>"gegen sich selbst exilirt und nach Lucern begeben batte. Freibnrg wurde also ersucht, auch diesen Priest"wieder seine Rechte genießen zu lassen und auf gelegene Zeit eine Tagsazung auszuschreiben, v. Wbürg benuzt diesen Anlaß, an seinen Span mit Bern in Betreff des katholischen Religionöezercitiumsder Capelle St. Bartholom« und des TravcrsezollS zu erinnern. - Hv. Der Kapuziner-Provinz!^führt über die dem Orden auferlegte Visitation von Frauenklöstcrn Beschwerde, daher der Cardinal Cil"'ersucht wirv, eine Moderation eintreten zu lassen, v. Der ans der Reise nach Rom begriffene Provinz!^wird auch ersucht, für die „Erhebung" des Bruders Klaus sich zu verwenden. ). (Die mit dem Bischtvon Basel verbündeten Orte). Der Weihbischof Schnorf bringt vom Bischöfe von Basel ein Creditiv n»^tragt vor, wie das in Frciburg rcsidirende Domcapitcl die Abänderung seiner Residenz vom Könige »ilisterhalten und so lange Zeit das Einkommen entbehrt und überdieß durch Einquatierung von Soldatgroßen Drnk erlitten habe. Es wird ein Schreiben an den König gerichtet und durch einen Aussä)^'der französische Gesandte um seine Verwendung ersucht. (Die mit Spanien verbündeten Orte).vom 24. Deccmber datirte Schreiben des Residenten Cassani zu Madrid wird dem Abschied beigefügtdoch in Hoffnung, daß unterdessen die Sachen einen andern Stand gewonnen haben. (S. u. Th>"gau). l»t». (Die V katholischen Orte). Lueern rechtfertigt seinen Zollbezug an den Zinnen; die andern v>"Orte beharren auf der Behauptung, er sei eine Neuerung. Die vier Orte beschließen daher in besonder"Conferenz, durch einen Ausschuß von Uri und Schwhz mit den Lucerner Gesandten freundlich zu ^feriren und um Abstellung der Beschwerde zu ersuchen, unter Hinweisung auf die Bünde. Solltedieß ohne Erfolg sein, so will man dann das eidgenössische Recht darbieten.
!»!»., lezter Absaz, aus dem Schwyzer Exemplar.
Man sehe auch im Abschnitte Henfchaftsangelegenheiten:
Thurgau. »»>». Art. 594. Stifte und Klöster.
Freiiimter t. Art. 83. Rechts- und Gcrichtssachen.
Luggarus. «. Art. 28. Landvogtciwohnung.
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Conferenz der evangelischen Orte während der Tagsazung zuBaden in» Februar I«78.
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. tv«, kol. so?.
Gesandte s. Absch. 688 (für Glarus Landammann Jselin).
». Die Instructionen der evangelischen Orte stimmten in Betreff der Aufrichtung eines Tractats ff"Schirmung der an der Gränze liegenden Städte und Landschaften übcrein. I». Da wegen des Vortri""zu den Audienzen zwischen den Ministern der hohen Mächte auch schon etwas Disputation vorgefallen >' ^so will man in der allgemeinen Session vernehmen, wie es früher bei dergleichen Vorfallenhcitcn g"'