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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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1067
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November 1677. ^

beschieden, daß er unter sichern, Geleit sich vor der gesammtcn Tagsazung persönlich in Baden stellen solle.

Auf Anbringen Zürichs, daß man einem seiner Bürger zu einer vergleichenden Zusammen,tellung^er Münzen, Gewichte und Maße. welche in der Eidgenossenschaft und den zugewandten Orten vor-kommen, behilflich sein möchte, werden die Gesandtschaften eingeladen, die dienlichen Berichte bei künftige,Tagsazung mitzubringen, und inzwischen einige sachbczügliche Fragen in den Abschied genommen.^ I».Ein Abgeordneter des Markgrafen von Badcn-Durlach bewirbt sich um cidgenössilchen Schuz für die,besonders für Basel beachtenSwerthen Herrschaften Röteln und Badenwciler. wird aber, da die Gesandtschaftenb-reits abgereist waren, nach Zürich gewiesen, i. (Die VIII alten Orte.) Der Landgraf von Sulzwünscht, daß Rheinheim, sowie Dorf und Schloß Jestctten in eidgenössischen Schirm genommen werden,was um so eher zugestanden wird, da Rhcinhcim mit dem Paß zu Zurzach in Verbindung steht und durch -Stetten auch Rheinau geschüzt wird. (Die VIII alten Orte.) In den deutschen Vogteicn darf dieWerbung von Freicompagnieen durch unbekannte Werber nicht gestattet werden. Indem d. Verbot denVandvögten zu handhaben aufgetragen wird, werden sie erinnert, bei diesen Conjunctnrcu eine milde Re-gierung gegen die Unterthanen zu führen. I. (S. u. Thurgau).

Man sehe auch in, Abschnitte Hcrrschaflsangelegcnheiicn -Thlirga». > Art. 420. Münzwesen.

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Evnßerenz der evangelischen 5)rte während der Tagsazung zuBaden. im November.

Staatsarchiv Aurich. Allg. Absch. Bd. >0«, toi. ZtS.

Gesandte - S. Abschied 685 (für Glarus Landammann Jselin).

Die Instructionen der Gesandtschaften finden sich in Ucbcrcinstimmung und man vereinbart nch.'n den Verhandlungen der allgemeinen Geschäfte zusammen zu halten. I». Das Beschreiben der Evan-gelischen von Thorn in Preußen wird zu näherer Erkundigung verschoben, e. Friedrich Hammer. Ab-geordneter von Straßburg, stellt in mündlichem Vortrage vor. in welch' großer Gefahr die Stadt Strapburgwt der Eroberung von Freiburg sei, und bittet, aus bundesgenössischer Affcction bei Frankreich e.neauthentische und genügende Versicherung auswirken zu wollen, daß ihr nichts widriges geschehen werde;"dessen wir aus genugsam bekannten Ursachen uns entschuldigt, dagegen aber dahin verstanden, daß nachheutigem gemein-eidgenössischen Schluß die Stadt Straßburg durch ein kräftiges Fürfchreiben an den Ko.ugv°n Frankreich auf's Beste recommaudirt und durch die Gesandten von Bern dem Gejandten Gravelmündlich bestmöglich empfohlen werde." ,1. Aus dem Bittschrciben der evangelischen Gemeinde zu Marrcn-ürch ist nicht ersichtlich, ob die verlangte Steuer für die deutsche oder für die französische Gemeinde, fürarme Haushaltungen oder für einen Fond bestimmt sei. und ob sie den Bedrängten zu dieser Zelt ,icher,uko.»me Basel soll nachforschen, e. Zürich erstattet Bericht, wie zwei der daselbst gewesenen ungarischenPrädicanten glüklich zu Wien augekommcn seien und mit guter Gelegenheit in ihre Hc.mat gelangen

Zürcher'Münz-, Maß- und GewichtSverhiiUnisse s-he man im Anhang.