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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1677.

der eidgenössischen Orte nothwendig. I». Nach vorangegangenem eidgenössischem Gruße hielt zuerst derfranzösische Gesandte Gravcl einen Vortrag: Entgegen dem Bemühen des kaiserlichen Abgeordnetendie Absichten des Königs zu verdächtigen und die Eidgenossen zu bundeSwidrigcn Beschlüssen zu reize»,sei er gcnöthigt, darauf aufmerksam zu machen, daß es der Kaiser gewesen sei, der durch den Herzog »o»Sachscn-Eiscnach den Krieg in die Nähe der Eidgenossenschaft gezogen, damit aber freilich weder die W»schaft Burgund noch das Elsaß gewonnen, sondern die durch die Eidgenossenschaft gedekten Landsch»^"und Städte des BrciSgaus in Gefahr gesezt habe; der König werde aber nichts desto weniger seine grgc»die Eidgenossenschaft eingegangenen Nentralitätspflichten beobachten. Der kaiserliche Gesandte, A. W>rherinnert in seiner Präposition, was für Früchte der im Herbste von dem französischen Commandanlc» Z"Breisach bei dem Commandanten zu Freiburg nachgesuchte Waffenstillstand gebracht habe, wie er, der Gel»»^'mehrmals die Eidgenossen vor den zweideutigen Bewegungen der französischen Armee gewarnt habe, »' .wie die den Waldstädten drohende Gefahr nun offen genug am Tage liege, um die Eidgenossen für1668 versprochene thätliche Hilfe der Erbeinung in Anspruch zu nehmen. Bei der Bcrathung der lczw>Zumuthung äußerten einige Orte, daß sie l668 nicht über die Bestimmungen von 1511 hinanögega»^"seien, andere, daß sie bei ihren gegebenen Erläuterungen auf Seiten Oesterreichs Rcciprocation vora»^gesezt haben, die von Oesterreich nicht realisirt wurde, hicmit ihre Verbindlichkeit sich auf die Beltinn»»»^des alten Vertrags beschränke, noch andere, daß jedem Ort anhcimgestcllt werden müsse, die eingegangen^Verpflichtungen zu erwägen. Indessen fand man zur Sicherung der Eidgenossenschaft dienlich, den bcivc»Mächten die Neutralität derselben zu empfehlen und besonders bei dem französischen Gesandten den W»"^.auszusprechen, daß die Waldstädtc, Radolfzell, Constanz und Bregcnz als neutral gelten möchten, wor»der französische Gesandte auch Hoffnung machte. Obwohl der kaiserliche Gesandte auf Forderung thätli^Hilfe beharrte, ließ er sich's doch gefallen, jenen Antrag dem Kaiser zu übermitteln. Die Generalität"beider Armeen wurden daher ersucht, einstweilen jene bezeichneten Städte als neutral zu behandeln. < ^Orte sollen ihre Auözüger bereit halten, die Hochwachen, Feuerzeichen und Eilboten in Stand stellen, »ersten Bericht die Tagsazung beschiken, beim ersten Allarm dem bedrohten Orte zuziehen, Zürich besonderRheinau besezen. Schwhz gab die Zusage, ohne an das Defensional gebunden zu sein seine Bu»d^Pflicht erfüllen zu wollen. Basel und Schaffhansen empfehlen sich als Gränzstädte zu treuem eidgenössisch^'Aufsehen, was ihnen auch zugesagt wird z dem Wunsche Schaffhauscns aber, nicht bloß des Auszugs vc>schont zu bleiben, sondern vielmehr Zuzug zu erhalten, wird entgegnet, daß Schaffhauscn doch einigermait"bei der gemeinsamen Mannschaft vertreten sein sollte. Einem zweiten Wunsche, im Schreiben an ^beiden Mächte einen um die Gränzen des Gebietes von Schaffhauscn liegenden Strich als neutral a»^zuzeichnen, fand man eben so wenig zu entsprechen angemessen, e. Eine Dcputatschaft der Stadt Coust»"^welche um die im Jahr 1671 zugesagte thätliche Hilfe ersucht, wird auf die am 8. Mai 1674 zu Bade»gegebene Zusicherung verwiesen, daß die Eidgenossenschaft jeden feindlichen Angriff von eidgenössisch^'Gebiete anö ans die Stadt Constanz abwehren werde. «I» Auf Gesuch des Bischofs von Basel werde»den Generalitäten und dem Grafen von Lambert, Gouverneur zu Frciburg, die in Freiburg wohnende"Domcapitularen und ihre Angehörigen, und bei dieser Gelegenheit auch die Stadt Mühthausen zur Sch"'nung empfohlen, <. Anch der Bitte Straßburgs um ein Fürschreiben an den König von Frankreichwillfahrt, t, Das Gesuch der Gesandtschaft von Schwhz um Liberirung des S. Frischherz wird dah>"