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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Mai 1676. 1005

^ von den katholischen Orten begünstigt abermals darauf ausgehe, das Eigcnthum der Stadt Winter-vi i»i Thurgau anzugreifen, wird verschoben. «I. Ein ähnlicher Fall ist mit Heinrich Wicser von Uh-^kn eingetreten, welcher vor acht Jahren mit langer Gefangenschaft, öffentlichem Herdkuß, Ehr- und^rlosniachung, Geldbuße und Verbannung bestraft, auf Fürbitte wieder in das Land gelassen wurde,aber seine Crcditorcn betrog, entlief, katholisch wurde, seine Brüder und Verwandten wider alle^'gkeit anfocht, an die hcgauische Ritterschaft, dann an den thurgauischen Landvogt sich wandte, bei denDrten den Befehl auswirkte, daß der genannteil Ritterschaft ihre im Thurgau vorfindlichen Mittel^h>rt und angegriffen werden sollten. Es frägt sich, was zu thun sei, wenn die hegauische Ritterschaftissgen auf das im Hegau liegende Eigenthum dabei unschuldiger Eidgenossen greifen würde, v. Ein«Gerung sei es, sagt Zürich ferner, daß der thurgauischc Landvogt von der Hinterlassenschaft des Pfarrers^ "u Schädler zu Langennckenbach, der noch bei seinen Lebzeiten in den Kanton Zürich versezt, aber vor' seiner neuen Pfarrei in Zürich vom Tode ereilt wurde, den Abzug verlange. Man erachtete, daß"u auf der Forderung des Abzugs von evangelischen Geistlichen im Thurgau beharrt werde, bei deme von Prälaten aus deren im Gebiete Zürichs liegenden Gefällen die Annaten gegcnrcchtlich bezogen^'n sollten. Bern macht die vertrauliche Mittheilung, daß ein ihm angehöriger Edelmann an einemDissen Hofe vernommen habe, wie man allgemein sich über die von der Eidgenossenschaft hinsichtlich der^densunterhandlungen bezeigte TheilnahmSlosigkeit wundere; man hätte allerwenigstcnö zwei Secrctäre," einen von Zürich, den andern von Bern, hinsenden und von ihnen den Gang der Verhandlungen^bachtcu und sich Gericht erstatten lassen sollen, um im Falle des Bedürfnisses einen Bevollmächtigten^ordnen. Wird den Obern heimgebracht. Schaffhauscn bleibt beim frühcrn Entschluß, p;. Noch fügtkrn die Anzeige bei, daß von ihm dem Prinzen von Oranicn eine Leibwache von 7l) Trabanten zu^rbcn bewilligt werden möchte. Bleibt, ihm überlassen. I». Laut Schreiben des I)r. Niklauö Zaffi aus^"edjg vom 15./25. April 1676 waren vom vorangegangenen August an scchsundzwanzig KirchendienerKönigreichs Ungarn, reformirter sowohl als augsburgischer Konfession, aus den höllischen Banden dertischen Schiffösclaverei am 11. Februar errettet und in das Paradies der holländischen Schifföflottc^ezt worden, sollte nun aber aus den gefallenen heiligen Steuern auch den gottseligen Kaufleuten,dabei keine Kosten und Mühen gescheut haben, ein billiges Genügen geschehen, nämlich den HerrenBaptist Sorcr und seinen Gesellschafter» Matth. Lauber und Michael Zollikofer zu Wien uild Georg

Aelz

zu Neapel; der leztere habe seine aufgewendeten Kosten größern Theils schon aus den Beiträgen,

^ öon augsburgischen Confessionsvcrwandten herrühren, bezahlt erhalten, obwohl der reformirten Pre-3kr »«ehr waren; aber man habe ohne einen Unterschied zu machen wohl zusammen gehalten, also daß^uigen, zwischen welchen früher im vorherigen Säculo durch keine freundlichen Gespräche und Unterredungen^eiujgmig getroffen werden konnte, in dieser grausamen Verfolgung wie Brüder einander geliebt haben,eben jenen werden aber noch viele Kosten ergehen über die Neapolitanischen, welche auf den gestrigen^ in einem englischen Schiffe in Venedig angelangt seien und über die Alpen und Rhälicn in die)v>ejz wandern werden, und über die, welche noch zu Buccari unter der tyrannischen Gewalt des kais.'''ist. Verwalters I. Andreas Kodermann, eines Dieners des ungarischen Bischofs Collonichius, in den^steu und wüstesten Gestanklöchcrn gefangen sizen und mit Brod und Wasser unterhalten werden, fürken Befreiung aber Stephan Szalontai sich alle Mühe gebe. Derselbe I)r. Zaffi berichtet unterm