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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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1000 März 1676.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:Rheillthtil- »». Art. 283. Kirchliches u. Glaubenssachen.

Sargans. I». Art. tK8. Collawrrechl zu Wartan.

Conferenz der V katholischen Orte.

«ucern. 28.-28. März.

Staatsarchiv Lucer»» Allg. Absch. Bd. I.XIII, rot. loa.

Gesandte: Lucern. Eustach von Sonnenbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Panncrhcrr;Christoph von Fleckenstein, Statthalter; Joh. Leopold Birchcr. Bauherr. U r i. Joh. KarlBcßter, Landamniann: Joh. Jakob Tanner, Sekelmcister. Schwyz. Kaspar Abhberg, Landa»»»^^'Franz Ehrlcr," Landeshauptmann in der March; Franz Betschart, Landesfähnrich UntcrwaldeJoh. Peter Jmfeld, Landeshauptmann, und Joh. Melchior von Atzingen, Statthalter, von Obwal^"'Franz Ackermann, Landammann, und Karl Leodegar Lussi, Panncrhcrr, von Nidwalden. Zug. ^Brandenberg, Landeshauptmann; Severin Trinkler, des Raths.

». Das Ausbleiben der versprochenen zwei reducirten spanischen Pensionen veranlaßte dieseferenz. Nach gepflogener eidgenössischer Begrüßung wurde ein Schreiben des Prinzen Lignhzweites von Graf Casati vorgelegt, betreffend die Bezahlung der Pensionen und die Errichtung des ^tragöinstrumcntes. In lczterer Beziehung war die Forderung gestellt, crläuterungsweise das BersP^zu inserircn, daß man das Bündniß von 1634 mit der darin begriffenen ewigen Erbeinung mit bc>^Häusern Oesterreich und Burgund getreulich halten und in Kraft des sechsten und siebentenderselben die Transgressioncn unserer Völker in französsischen Diensten nicht mehr gestatten wolle;war über Landschreiber Schindler von Baden geklagt, daß er sich bei Werbung von Recruten fürreich betheilige. Indem man nun bei der Berathung den erstem Punkt verschob, bis die Pension^"'legenheit zur Verhandlung komme, wurde folgenden Tags Landschreiber Schindlers Verantwortung s",hört, aber die von ihm gegebene Darstellung nicht ganz befriedigend gefunden, weil immerhin etwas ^dächtiges übrig blieb, so daß ihm bemerklich gemacht wurde, ein solches Verhalten zu Gunsten Fra"^^wäre mit dem Geheimnisse der Kanzlei unverträglich. Auch sah man sich bewogen, gegen SckM'5Erwartung auszusprechen, daß dieses Ort seine Compagnieen in Frankreich nicht wider Gebührziehen und dienen lassen. Als dem Grafen Casati eröffnet wurde, ob, wenn man den sechsten u»d ^benten Artikel der Erbeinung in den Vertrag zu sezen einwillige, dann der Zusaz, daß reciprocirlich s ^uns alle Artikel des Bündnisses und der Erbeinung gehalten werden sollen, ebenfalls zngcgcbeu ' ^ohne weitere Umstände die zwei Pensionen erlegt werden, erfolgte zur Antwort: Das Wort «asÄeurMmöge weggelassen werden, aber »vbliMumv« müsse stehen bleiben; von der Summe der beiden Peugsmüsse ein Theil zur Entrichtung der für 1652 rükständigen Pensionen St. Gallcnö und Appenzell ^wendet werden. Diese leztcrc Zumuthung befremdete so, daß man dem Grafen erwiderte, man müsse