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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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März 1676. 1001

Gliche dcn hohe,, Gewalten vorbringen und den Abschluß des Vertrags verschieben. I». (S. u. Lauiö).

Da die Beschwerden der Garde von Turin noch nicht ausgetragen sind, werden sie der Nullsmo käsig^>'»>als uachdrüklich empfohlen. «I. Sobald der Tractat mit Spanien in Ordnung gebracht sein wird,^ laut Antrag Uri'S der Gubernator zu Moyland neuerdings angegangen werden, den in Bezug auf^ Crivclli'schc Regiment gegebenen Versprechen Vollziehung zu verschaffen, v. (S. u. vier cnnetbirgischcPteicn übcrh.). t. Alt-Landammann Jmfeld macht auf dcn Vorschlag aufmerksam, daß die Ansprachedie snnsts in Spanien auf einen andern Fond im Hcrzogthum Moyland übergetragen werden""le, so hgß jährlich 8000 Kronen für die bis 1674 ausstehenden Pensionen entrichtet würden,'^ronäum. K-. Schwyz trägt an, den Philippsthaler auf 2 Gl. 20 Schill, anzusezen, um das gutekld j,„ Landd zurükzuhalten. Es wird aber entgegnet, daß dicß nur die Steigerung auch anderer Geld-^len zur Folge hätte, indem das Ncichögeld mit dem Aufwcchscl dazu Anlaß gebe, daß man 3 bis 4Willing auf den Thaler auflegen müsse. I». Auf den Bericht Zürichs, daß zu dem in Baden wegen^ Transgressioncn an den König von Frankreich projectirtcn Schreiben Zürich, Bern, Basel und die^l»dt St. Gallen nur unter der Bedingung der Beistimmung aller Orte, Frciburg, Solothurn und Ap-">jcll A.-Rh. gar nicht, Schaffhausen allein unbedingt zugestimmt hätten, wird im Namen der V Orte^ Zürich der Antrag gestellt, das Schreiben abgehen zu lassen, i. Das von Zürich übermittelte SchreibenNeichscoUegiums zu RegeuSburg und das von Joh. Anton Wirz von Rudenz eingegangene Memorial^»»it einem Schreiben des Domdekans Pappus fordern eine bestimmte Erklärung, wessen sich das Reichr Eidgenossenschaft zu versehen habe, so daß eine Antwort in allgemeinen Ausdenken, wobei doch jedes^ »ach Belieben handelte, die Eidgenossenschaft nur zum Gegenstände des Spottes machen würde; da-^ ^ wohl angemessen sein wird, jedem Orte zu überlassen, wie es darüber nach Zürich zu antworten^ unmittelbar gegen die Principal-Rcichöstände sich zu erklären gilt finde, k. (S. u. Thurgau).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn:^"Pau. Art. 253. Abzug.

Sit.

ennetb Vogt, iiberh. «. Art. 39. Rechnungssachen.

Ii. Art. 266. Verschiedenes.

«4t

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. IV7<», 8. Mai.

Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. UXIII, kvl. IIS.

si, .^^andte: Luern. Eustachius von Sonncnbcrg, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Pannerhcrr; Karl

"lloph ho» Fleckcnstein, Statthalter; Heinrich Pfyffer. U r i. Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Landam-

. Karl Franz Schmid; Joh. Pcrcgrin von Beroldingcn. Schwyz. Franz Bctschart, Landammann;

dar Abhberg, Landeshauptmann; Gilg Jmling, Sekclmeister. Untcrw a ldcn. Joh. Melchior von

"Pen, Landammann, ilnd Johann Wirz, Sekclmeister, von Obwaldcn; Karl Lcodcgar Lussi, Land-

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