Druckschrift 
6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
Seite
996
Einzelbild herunterladen
 

996 Januar 1676.

in den gemeinen Herrschaften, wo die Werbungen einschleichen wollten, keine Werbungen zu gestatten, ^sei denn, daß der Werber von dem Mehrtheil der mitrcgicrcnden Orte schriftliche Erlaubniß vorwegkönne, i»». Da laut Klage Basels für Fertigung von Kanfmannsgütern der Städte Basel und Strafbürg von Seiten Brciöachs Pässe zu lösen zngemuthct werde, gleichwohl aber Gefahr sei, auf der Straße nStraßburg und nach Frankfurt von über den Rhein kommenden „Schnapphahnen" beraubt zu werden,der französische Gesandte ersucht, der Beschwerde abzuhelfen, i». Auf Erinnerung der kaiserlichen Llbgeordneten, daß daö gute höllische Salz in der Eidgenossenschaft mit dem geringcrn bayerischen Salzmischt werde, wird den Landvögten befohlen, bei Confiöcationsstrafe solche Mischung zu verbieten; ^auch die Abgeordneten werden ersucht zu verhindern, daß solche Mischung nicht schon jenseits des Rh""vorgehe. «». Ucbcr die Bezahlung der vor zwei Jahren für die burgundische Gesandtschaft aufgewendet"'

2566 Gulden soll bei folgender Tagsaznng entschieden werden. >». Zum Empfang des neuen franzö>>!^Gesandten hat man sich vierzehn Tage nachdem er seine Ankunft den Orten angezeigt haben wird in ^lothurn einzufinden. Um der durch die kriegführenden Parteien veranlaßtcn Thcurnng der Lebendmittel zu wehren, sind nach Vorschrift dcö Dcfensionals der Ausfuhr derselben Schranken zu sezen.Zürich und Bern ersuchen die mit Savohcn verbündeten Orte, zu Ausgleichung der zwischen Saddh"'und Genf fortdauernden Zwistigkeitcn behilflich zu sein. Jene sprechen ihr Bedauern aus, daß auchdieser Seite her so Unbelicbigeö komme; wenn Genf für die mit gewaffnctcr Hand bei Salzausfub'^geschehene Vcrlezung des savohischcn Territoriums angemessene SatiSfaction geleistet haben werde,die katholischen Orte geneigt, die kräftigsten Officicn zur Beruhigung bei dem Herzoge in Anwendung^bringen. (S. u. vier ennctbirgische Vogteien übcrh.). 4. (S. u. Lauis). ». (S. u. vierbirgische Vogteien übcrh.). v. n. (S. u. MendriS). »—(S. u. Nheinthal).(S. u. deutsche Vogteien überh.). KM. (S- u. SarganS).

Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.

I»I». Auf den Bericht, was im Namen sämmtlicher Orte die Gesandten von Lucern, Nri und Sch"'^in Mahland verrichtet und was darüber von den V Orten berathschlagt worden sei, und auf die 8'"^ob man sich statt mit 48,606 Kronen nun mit 34,666 roali ä'otto zufrieden geben wolle, erklärenV Ortc für die in Luccrn gefaßte Ansicht; Fn iburg, Appenzell und der Abt von St. Gallen werdenEntschluß nach Lucern überschreiben und Lucern soll den neuen Vertrag zum Abschluß bringen. II»deil Obervogt Ligerz und ein ihm mitgegebenes Schreiben meldet der Bischof von Basel, daß dielichen voil den jenseits des Rheins gelegenen bischöflichen Ortschaften Winterquarticrgcldcr verlangt, d"auf eingelegten Widerspruch die Forderung nicht ausgeführt; wie ferner die Franzosen den 8'"Schlicngen mit mehr als 2666 Mann überzogen und, ungeachtet der dort befindliche Corporal sc>"tent vorwies, ausgezehrt und theilweise geplündert und der an den General Montclar ergangene»schädigungSforderung nicht »nr nicht entsprochen, sondern dem bischöflichen Abgeordneten Ligcrz Pern'^darüber gegeben haben, daß den Feinden des Königs im Biöthum Werbung gestattet und dem fra"»^'schcn Intendanten der Kauf von Haber geweigert worden sei; wie der Bischof jedoch eineöthcilS l>chGeschäfte der dort sich aufhaltenden Fremden nicht so annehmen könne, daß er einzelne Werbung"' ^hindern im Stande wäre, andcrnthcilö das Verbot der Habcrauöfuhr zur Abwendung des Mangel