Januar 1676. 991
Udlers weder bei dem Grafen noch bei dem Könige selbst in Erfahrung bringen könne, jedenfalls gegen^^^lgkeit des Vertrags protcstirt werde, e. Hinsichtlich des Tractats mit Trotti wird dem Lieutenant"go zwar eingeräumt, für die darin begriffenen Herrschaften den im Einverständniß mit dem Grafen"ti verfaßten Vertrag abzuschließen, mit dem Vorbehalte jedoch, daß er nicht im Widerspruch mit dem" nisse sei, nur auf Zeiten der Theuerung Anwendung finde, die Tratta keinen andern als cidgc-^Nchcn Angehörigen gestattet, die Zölle und Auflagen nicht gesteigert werden. Es erhält auch vr. Cri-' uls Agent der löblichen Orte den Auftrag, die Abschaffung der eingerissenen, wider das Bündniß^ de» Mißbräuchc zu betreiben. «I. Es wird aiigcincfsen erachtet, den Gesandten nach Mahland fürN sieben Wochen, nachdem jeder schon 366 Philippi vom Gubernator erhalten, noch je 366
^chpi oder auch zusammen Philippi aus den 68,69(1 rouli ll'otto für 1674 und 1675 als Kosten-und Honoranz zu bezahlen. «. Der Bischof von Basel dankt für die gewährten Reeommandationcn,
lest Zugleich über die von französischen Kriegsvölkern zu Schliengen verübten Gcwalttkätig-
daher sowohl der französische Gesandte St. Nomain als der Gouverneur von Montclar ersucht^ ^u, Entschädigung auszuwirken. lieber die den hohen Offizieren der Garde zu Turin bestrittene^iugnjß, schwarzen Stab zu trageu, wird der Hcrzogin-Regcntin geschrieben, sie möchte denselben^ ttitcn Privilegien nicht verkümmern; den Offizieren, sie sollen keine Neuerungen sich anmaßen.
^ kaiserlichen Räthc zu Innsbruck wird uach Baden verschoben. I». Eine Antwort Zürichs. Berns, betreffend die zu Jussh zwischen der savohischcn Wache und der Stadt Genf wegen Salz ent-enen Mißhelligkcitcn wird dem Auditor Leonardi communicirt, ihm überlassend, ob er den Orten'lalls weitere Informationen geben oder selbst an die beiden Orte schreiben wolle. I. (S. u. Thur-1^. (S. u. Sargans).
^ ^ umerkun S- Bon I» wird den Orten Freiburg, Appenzell J.-Rh. und Abt von St. Gallen, von » bis i, allein' Mitthcilung gemacht.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegenheiten:i Art. 238. Justizsachen.
Art. 109. Rechts- und Gerichtssachc».
Gemein-eidgenössische Tagsazung.
Baden. 1«7«, 2«. Januar.
Staatsarchiv Lu.ern. «llg. -Usch. Bd. UXIII. kol. 12. — Land-sarchiv Nidw-Id-n.
^ Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Joh. Heinrich Rahn. Sekelmeister. Bern.
Frisching. Schultheiß; Joh. Rudolph vou Dicßbach. Bauherr. Lucern. Joseph Amrhhn, alt-^)>>ltheiß; Jost von Fleckenstcin, des Raths. U r i. Joh. Karl Emanuel Bcßlcr, Landammann ; Franz. ^ ^chmid, alt-Landammann. Sch w h z. Kaspar Abhbcrg, Landammann; Joh. Franz Bctschart, Landcs-Untcrwaldcn. Joh. Peter Jmfeld, Landammann, und Joh. Melchior Atzigcr, Statthalter,