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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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November 1675. 987

^verleibt werden, daß die ennetbirgischcn Angehörigen mit dem Zoll zn Moyland strenger gehalten wcr-' sie schuldig seien, ferner wegen des Korns und Reises, endlich wegen der Steigerung des Gcl-s Schahs leiden, v, Landschrciber Jmhof relatirt über seinen Ealzvcrtrag: Er habe gehofft, man^ v sein Benehmen nicht übel deuten, sondern zum Besten auslegen; denn er habe die 4i)W Fäßchcnvon dem durch Röder, Wächter :c, getroffenen Traetate genommen; beliebe es den vier Orten, so lasse^ den Tractat fallen; befehlen sie es, so werde er sein Salz anderswo verschleißen. Indem er das Ori-^n»l des Tractatö vorlegt, anerbietet er, gegen eine einfache Faetorbcsoldung, ohne Gewinn, das Salzk' der Pfanne in Hall abholen und nach Zürich oder Küßnacht bringen zu lassen; nur müsse das GeldBezahlung vorgeschossen oder, wenn dicß nicht beliebe, das Fäßchcn in Zürich mit 21 Gulden bezahltrden. rokortünlum. «I. Auf nochmaliges Anerbieten von Schwhz, den parmesanischen Anstand^'llich avcr rechtlich durch die Landammänncr Bcßlcr und Bcroldingcn austragen zn lassen, lehnt Ob-^lden das Eintreten in die Rechnung ab, während Nidwaldcn wie Schwyz rechtlichen Entscheid verlangt.» Die Ulrich'sche Ansprache wird dem zn Turin befindlichen Zenghcrrn Schmid empfohlen, t. (S. u,^Panö). K5. Landammann Abyberg und Hug Ludwig Jmhof, lczterer wegen seines hingeschiedenen^atcrs, ersuchen um die verhoffte NccompenS für ihre Mühe in Betreff der Wachtgeldcr der III Orte.Jmhof wünscht auch, daß wegen des Salztractats nach Hall geschrieben, das Schreiben aber nicht^cularitcr auf seine Person gerichtet, sondern gencralitcr gehalten werde, indem sonst der Tractat vonudcra Particularcn „unterlaufen" werden könnte. rsfersnäuin. i. Uri dringt auf einen Entschluß in»Ng auf den Zoll, der den Angehörigen von Livincn in Bcllcnz zugemuthet wird.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschastsnngclegeiiheiten:^6m>s. t Art. 149. Jnrisdictionsanstände.

«:Zs.

Conferenz von Uri, Schwyz-und Nidwalden.

Brunnen. 1». December.

Landesarchiv Nidwalden.

Gesandte: Uri, Josua Zumbrunnen, Landschrciber. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann;'"nz Ehrlcr, alt-Landammann; Jakob Weber, Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Sckclmcister; Landvogt^llhigg Stadler, des Raths. Nidwalden. Franz Ackermann, Landammann.

Uebcr die jüngst von Uri publicirte Wcinordnung, wegen welcher der Zusammentritt namentlichgeordnet worden war, versicherte zwar Landschrciber Zumbrunnen als Abgesandter von Uri, daß sie^ vier Orten zu Nuzcn dienen werde, indem man dabei keine andere Absicht gehabt habe, als die großen°>känfc besonders der Klöster zu beschränken und die Gebühren der Säumer in Billigkeit zu ermäßigen,... Zu verhindern, daß nicht ein einzelner Geschäftsmann alle Säumer für sich in Anspruch nehmenNt^' ^tvyz und Nidwaldcn wendeten ein, daß wenn ejncr der Ihrigen mit einem Säumer für eineAnlieferung contrahirt habe, der Wein aber in Altorf zum Verkaufe ausgerufen und feilgeboten wer-