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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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986
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October 1675.

Obern bevollmächtigt zu tractiren, was für eine SatiSfaction dicßmal zu leisten sei und welche Sichech^für die übrigen Rükstände gegeben werde. Dann sollen sie aber verlangen, daß den Ständen selbstihren Häuptern ein besserer Ehrentitel als der herkömmliche zugestanden und daß den Angehörige« h"verbündeten Orte, die früher nach einmaliger Erlegung des Zolls für das Vieh das ganze Herzogst'^unbclästigt durchziehen und wieder heimkehren konnten, keine höhern Zumuthungen gemacht und >ia»>^lich nach Entrichtung des Zolls bei Dazio nicht auch noch unter den Porten und auf der Straße d'«^die unverschämten „Schindereien der Bourlandettcn" ein so ungerechter Zwang geübt werde, daßdieselben eher für „Straßenränder" als für Zollciunchmcr ansehen möchte. Sosern die versprochenefaction auf MartinStag eingeht, unterbleibt die Gesandtschaft, was dem Grafen Casati durch ^boten angezeigt werden soll, l", Zug bittet um cschild und Fenster für daö erweiterte Kapuzinerklostc"K. (S. u. Utznach u. Gastcr). I». (S. u. Freiämler). I. Vom savohischen Residenten Leonardiauf den Fall, daß etwa von Bern oder Gens parteiischer Bericht einlaufe, ein Memorial zur Nach"den Orten zugestellt.

Man sehe auch im Abschnitte Hcrrschaftsangclegcnheitcn:

Freiiimter. >». Art. 181. Kriegswesen.

Meudris. «?. Art. M5>. Bischof von Como zc.

Utznach und Gaster. Art. 24.

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Conserenz der III alten Orte.

Brunnen. Ntovember.

LandeSarchiv Ntdwalden.

Gesandte: U r i. Karl Emanucl Bcßlcr, Landammann; Joh. Percgrin von Bcroldingen, alt-L""ammann; Hug Ludwig Jmhof, Landschrcibcr. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Franz EBalt-Landammann; Jakob Weber, Statthalter; Franz Bctschart; Joh. Gilg Jmling; Matthias Sta^ ^Unterwaldcu. Melchior Atzigcr. alt-Statthaltcr, von Obwaldcn; Franz Ackermann, Landau»^und Karl Leodcgar Lusst, alt-Landammann, von Nidwalden. ^

»». Zug entschuldigt seine Abwesenheit mit der Bcsorgniß, die Conserenz werde in BezugSalzwescn fruchtlos sein, bittet aber, wenn ein Beschluß zu Stande komme, um Mittheilung,gleich Bedenken, daß laut Gerücht einige Orte eine doppelte Gesandtschaft nach Mahland abgehe« ^wollen. In Bezug auf den lcztern Punkt erklären sich protcstationSwcise Uri und Untcrwalden cbc« ^gegen eine doppelte Gesandtschaft. Schwhz erinnert, in Lnecrn schon eröffnet zu haben, daß ve" ^schwhzcrischcn Landsgemcinde eine doppelte Gesandtschaft beliebt und dieser Umstand auch insprachen worden sei, bemerkt aber zugleich, daß der Rath folgenden Tages darüber eintreten u«hschcinlich an die in Lucern getroffene Abrede sich halten werde, im cntgegcngcseztcn Falle die Gcsa«^ ^eingestellt werden müßte. I». Der Instruction der Gesandtschaft nach Mahland soll auch die Besch"