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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Verbündeten Orten bei dem Könige von Frankreich eingegebenen Jntcrcessionsschreibcn ohne allelg geblieben seien. Daher wird in Frage gestellt, ob ein neuer Versuch mit einer Gesandtschaft

October 1675. 985

^6) deren Ablauf eine Erneuerung stattfinden soll, und diese Bestimmung in den Artikel XIII des Bun-^>>istrui»entcs eingetragen (Beilage 16); 2) über den Wechsel des Ortes bei der Bnndeserncucrungdas festgesezt, daß die künftige Solemnisation nach zwanzig Jahren in Pruntrut stattfinden und daseitere dann bestimmt werden solle; 3) hinsichtlich des Zuzugs die Abänderung getroffen, daß die Mah-"g zu eiliger Hilfe an alle Orte zugleich ergchen und jedes Ort sogleich, ohne auf die andern zu^ en, aufbrechen, namentlich Solothnrn als nächstes Ort nicht, wie vermeint wurde, bis zum Anrüken^ eutferntern Ortes zögern solle. Die Bundesbcschwörung auf das neue Instrument fand in der Kirche, als Gesandte (Bundesräthe) bei dem Bischöfe wurden, nachdem die Reihenfolge bereits alle Orte durch-^tte, zwei Herren aus Luccrn und Uri bezeichnet. I». Im Namen des Domcapitels Basel wirdgebracht, daß demselben immer noch der Zehnten im Elsaß und Sundgan vorenthalten werde und die

Wirkung

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dad Schreiben gemacht oder die Residenz des Capltels von Freiburg anderswohin verlegt und

^ urch der Vorwand, daß es in Feindesland wohne, gehoben werden solle. Es wird hierauf zunächstnochmaliges Jntercessionöschreiben an den König bewilligt. Sollte die Stift eine Gesandtschaft be-^ ^n, so „lag Lucern die erforderlichen Credentialicn ausstellen. Hinsichtlich der Verlegung der Rest-lich Entschließung dem Eapitel überlassen, r. (S. u. Mendriö). «I. Ungeachtet die V Orte^ ^ h^t der für die Tagsazung nach Baden angesezten Zeit geblieben wären, wollen sie doch mit Rük-auf Freiburg und Solothnrn, denen die Verschiebung auch gelegener sein möchte, dem von Bern ge-störten Wunsche, die Tagsazung auf den 21. Novcmbcr/1. December zu versammeln, insoweit Rechnunggen, daß sie um eines besondern Geschäftes willen den 8. December vorschlagen. «. Da wegen Ab-erung der für die Tagsazung anberaumten Zeit der für die Gesandtschaft nach Moyland angesezte^astag nicht mehr passend ist, vergleicht man sich, daß wenn die verheißene Zahlung bis Martinstag»nd sei, am Mittwoch nach Martini die Gesandtschaften in Altorf zusammentreffen sollen,Zwar jeder Gesandte mit einem Edelmann und zwei Dienern, der eine in des Ortes Farbe, der^ Livree des Gesandten, also jeder Gesandte nicht stärker als „selbviert" reite, der SecretärOrator von Luccrn beizugeben sei und, wenn in Mayland nicht regalirt werde, die Orte die Kosten^ 'wwäßig unter sich thcilen. — Auf Ratification hin wird für die Gesandtschaften die Instruction ent-^sen: nach Verrichtung der Curialien dem Gnbernator zu Mayland angelegentlichst vor-^gkn, wie schlecht die Bnndcsgelder bezahlt werden; wie man auf richtige Bezahlung vertröstet habe,^ ^ aber dem Vernehmen nach auf neue Schmälerung ausgehe; es möge dieß von Unbekanntschaft mitder von Pompejus dclla Croce und der königlichen Consirmation selbst herrühren, die siel> legen; eidgenössischer Scits habe man sich immer der Erfüllung der Verpflichtungen des Bundesllsen und schöne Regimenter gestellt, aber wenig mehr als die Zinsen der dafür aufgewendeten Kosten'M, so daß manches ehrliche Geschlecht in großen Schaden geworfen worden sei; da von Seite Spa-w die Rcciprocation in der generale,! und particularen Satisfaction und den ausstehenden Forderungen»>/ müsse man leider besorgen, daß die königliche Regierung keinen Werth mehr auf das Bünd-syr wünsche also darüber Aufschluß. Sofern auf solche Vorstellungen die Geneigtheit ausge-ben wird, etwelcher Maßen genügend zu entsprechen, so sind die Gesandten auf Gefallen hin der

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