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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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984 October 1675,

Landschreiber Jmhof nicht zur Particularsache machen sollen; derselbe sei, meint Zug, schuldig, demStadler seine Reisekosten zu ersczcn; auch verlangt man Einsichtnahme vom Contract. Stadler aber spu^nicht bloß Ersaz seiner Auslagen an, sondern auch Entschädigung für seine Mühe und für seine DienerI». Ein Schreiben von Lucer», betreffend das Verlangen des Bischofs von Basel, die Bundessolem"'^auf den neuen Styl zu sczen und die Alternirung laut Abrede von 1655 auf zwanzig Jahre zusowie das bischöfliche Schreiben selbst werden all lekoronllum genommen, doch in der Meinung, daßbei dem Inhalt des alten Bündnisses bleibe, e. Dem Bischöfe wird empfohlen, die Ausreißer beidesKriegsparteicn gleich zu behandeln, ihnen den Paß nickt zu sperren, strenge Neutralität zu beobachte»'«I. Ucber die parmesanische Sache konnte man sich abermals nicht verständigen. S. u. k. (S-Bellenz:c.).

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclcgenheitcn -Bellenz tt. «. i> Art. 558 u. 55g.

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Tagsazung der mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte.

Lueern. 1«?», 21. October.

Staatsarchiv Luccr». Acten: Bischof von Basel.

Gesandte: Lucern. Joseph Amrhhn, Schultheiß und Pannerherr; Eustachius von Sonnenb^Venncr; Karl Christoph von Fleckenstein; Joh. Leopold Bircher, Bauherr. U r i. Karl Emanuel Bcß^Landammann und Pannerherr; Joh. Pcregrin von Beroldingen, neuerwähltcr Landvogt des Thurg»"^Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann und Landeshauptmann; Franz Ehrler, Landeshauptmannder March. Nnterwalden. Hans Peter Jmfeld, Landammann und Landeshauptmann, und oMelchior von Atzigcn, Statthalter, von Obwalden; Franz Ackermann, Landammann, und Karl LeodeßLussi, Pannerherr, von Nidwalden. Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Jakob Mehenuitd Andreas Jtten, beide des Raths. Freiburg. Franz Peter Vonderwcid, Sekclmeister; 2^'Reiff, Bürgermeister. Solothurn. Petcrmann Suri, Schultheiß; Franz Suri, Vcnner. ..

Ä. Zu Erneuerung des christlichen Bündnisses mit Bischof Johann Konrad von Basel versa""»^haben die Gesandten der verbündeten VII Orte nach Verrichtung des üblichen Grußes und Ansicht ^bischöflichen Credentials die Gesandten des Bischofs in die Sizung abholen lassen, nämlich Kaspar S<h»^'Bischof von Chrhsopolis, Weihbischof und Domcapitular zu Basel, und Wilhelm Jakob Ringk von ^dcnstcin, Domdekan, Hans Jakob zu Rhein, Domcapitular, Joh. Andreas Schütz von Pfeilstadt,und Franz Karl von Ligcrz, Rath und Vogt zu Neuenstadt, welche im Namen des BischofsDomstift den bundesgenössischcn Gruß erstatteten und laut Auftrag, wie um Erneuerung desVertrags, so auch um die Bestätigung des l655 beigefügten ReeesseS nachsuchten; worauf dann auch ^Bundeöinstrument vorgelesen wurde. Nachdem die bischöfliche Gesandtschaft abgetreten war, wurde, >geschehener Berathung, 1) eingewilligt, die Dauer des Bündnisses wieder auf zwanzig Jahre anznicZ