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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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Mai 1675.«tS

Conferenz von Schwyz und Glarus.

Einfiedeln. 107S, 20. Mai.

Landesarchiv Schwyz.

Gesandte: Schwhz. Franz Ehrler, alt-Landammann; Franz Betschart, alt-Statthalter; Joh-Jmling, Landessekelmeister; Richter Heinrich Abegg. Glarus. Fridolin Streifs, Landeshauptmann,Frauz Gallatin, alt-Landeösekelmeister.

Alt-Landammann Joh. Pcregrin von Beroldingen von Uri, erwählter thurgauischer Landvogt,beiderseits, von Schwhz und Glarus, crkieseter Obmann im Streit über die Brunalp, eröffnete die MHandlung über die noch hängende Kostenfrage dadurch, daß er das Verzeichnis; der über dem Streite agelaufenen Kosten vorlesen lassen wollte. Glarus verzichtete aber auf Verlesung des ganzen Verzeichnisund bezog sich einfach auf das am 8. April gestellte Gesuch. Schwyz dagegen erinnerte, daß auch duuerfolgtem Spruche aufgelaufenen Kosten von Glarus verschuldet seien und aufgerechnet werden mülft"'Auf den Anzug des Obmanns, daß er mit großem Bedauern vernommen habe, wie er in GlaruSschrieen werde, einen schändlichen Spruch gethan zu haben, während er doch keine Mühe gespart hifte,für Glarus billige Vermittelung zu erzielen, und auch bei Schwyz einige Nachgiebigkeit zu erreichenhoffen dürfen, von GlaruS jedoch dazu nicht Hand geboten worden sei, wiederholt die GesandtschaftGlaruS, zu jenem Geschrei keine Veranlassung gegeben und einzig den Entscheid über die Kosten verlangzu haben. Nachdem Schwhz nochmals auf Ersezung der laufenden Kosten gedrungen hatte, erklärte delObmann, wenn er einen fernern Spruch fällen solle, müssen die Parteien ihm die frühern Sprüche y'Händen stellen; und da Landschreibcr Zumbrunnen, der dieselben verfaßt hatte, nicht anwesend war, st^er den Antrag, den Entscheid bei Hause durch den Landschreiber anfertigen zu lassen. Dieß wird beiderseits zugegeben. Indem nun die Säzc von Schwyz die Vergütung sämmtlicher Kosten auf die jed^ivon Schwyz erklärten rechtlichen Vorbehalte begründeten, diejenigen von Glarus auf einer Modcrat'^bestanden, blieb der Entscheid dem Obmann anheimgcstellt. Endlich verlangte Schwyz, daß auch, ^Spruch des sel. Landammanns Schmid, zur Marchung geschritten und die dießfälligen Anstalten zu trefft"dem Obmann überlassen werden soll. Allein GlaruS erklärte, hiefür keine Vollmacht zu haben, will ab^die Sache seinen Obern hinterbringen, die sich hiezu wohl willig erzeigen werden.

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Conferenz der die Vogteien Bellenz, Bollenz und Riviera regierenden III Orte.

Brunnen. I07S, 2«. Mai.

Landesarchiv Ridwalden.

Gesandte: Uri. Karl Emanuel Beßler, Landammann und Pannerherr; Karl Franz Schmid(Joh.) Pcregrin von Beroldingen, beide alt-Landammann. Schwyz. Kaspar Abyberg, Landammann;