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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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966
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Sk« Mai 1675,

«t8.

Conferenz der V katholischen Orte.

Lucern. 1t»7S, 18. Mai.

Staatsarchiv Luceru. Allg. Absch. Bd. I^XII, kol. 30.

Gesandte: Lucern, Joseph Amrhhn, Schultheiß; Karl Christoph von Flcckcnstein; Heinrich ^beide des Raths. U r i, Joh, Karl Emanuel Beßler, Landainmann; Joh. Peregrin von Bcrolding^-alt-Landammann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landanimann; vr. Jakob Weber, Statthalter.waldcn. Johann Jmfeld, Landammann und Pannerhcrr von Obwaldcn; Franz Ackermann,ammann von Nidwalden, Zug. Karl Brandenberg, Landeshauptmann; Ulrich Schön, des Raths««. Da das zu Wiederherstellung der Achtung und der Einigkeit in der Zusammenkunft im -begonnene Werk seit der Decembcrconfcrcnz in Lueern liegen geblieben ist, haben jungst die IIIeiner Conferenz zu Brunnen sich verabredet, eine Tagsazung der V Orte zu Fortsczung desselben zu ^langen, welchem Begehren Lueern durch Veranstaltung dieser Conferenz entsprochen hat. >»« Bev^ , ^jedoch in das Hauptgeschäft eintrat wurde, nach abgelegtem Gruße, die von dem Kaiser Hinsicht^Neutralität an Zürich eingelangte Antwort in Berathung genommen und an Zürich die Erklärung ^geben beschlossen, bis die Antworten der Mitverbündeten des Kaisers eingegangen seien werde ssZeit vergehen, daß die Angelegenheit wohl auf die Jahrrechnuug aufgeschoben werden könne; >"könne man sich, wenn die Umstände größere Eile gebieten, auch dazu verstehen, acht Tage vor ^wöhnlichen Zeit oder noch früher zusammenzukommen, Da Lueern und Zug über die bei der . ^Versammlung gemachten Anträge sich noch nicht bestimmt ausgesprochen haben, wurde einleitend das ^dauern ausgesprochen, daß man auf Tagsazungcn so oft zu allen guten Vorschlägen sich geneigt

erkläre

und zusammenzuhalten verspreche, und wenn sich dann nur von ferne eine Pension zeige, daS ^

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doch

sprechen vergesse und jedes Ort nur trachte, das Geld zu empfangen, wodurch alle Achtbarkeitgehe;und ob man zwar bisweilen vorwende, daß die Schuld an dem gemeinen Mann sei, beschoßdemselben gar oft Unrecht und liege die Schuld vielmehr und allermeist an den Aufweisen! dcS gomo> ^Manns, welcher von denselben aufgewickelt und verführt werde, und mache das Gern-Werdcn eben ^dergleichen Ungelegcnhcitcn." Hierauf erwidert Lueern berichtigend, nach Eingang der Antworte»Freiburg und St, Gallen habe Lueern dieselben am 4, Januar den Orten mitgethcilt und sie cingolazu entscheiden, ob Zürich um Versammlung einer allgemeinen Tagsazung ersucht werden solle, abervon Uri und Schwhz keinerlei Meinungsäußerung erhalten Bei der zweiten Umfrage wird a»lVersicherung, der Abschied vom Rütli bezweke hauptsächlich, den Abschied vom 16, Juni 1676 aufznfub^und die Ucbcrtrctung desselben mit einer Strafe zu belegen, erwidert, es werde sich sonderbar ausnoh"^daß während solcher Verhandlungen beide Orte, welche die Sache angeregt haben, einen VolkSautbfür Frankreich bewilligt, Uri zwar das Volk nicht aufgebracht, Schwhz dagegen sich sogar verbindlich ömacht habe, die aufgebrachte Mannschaft auf den Musterplaz oder vor den französischen Gesandte»stellen und, nachdem sie solches sich erlaubten, nun andere Orte mit Strafe bedroht werden sollen, »'^sie Aehnliches zu thun sich herausnähmen. Indessen vereinigt man sich zu der Schlußnahme, Zürich