Mai 1675.
965
«tV.
Conferenz der III alten Orte.
Brunnen. I«7S, S. Mai.
Landesarchiv Stidwalde».
Gesandte: U ri. Karl Emanuel Bcßler, Landammann; Joh. Percgrin von Beroldingen, alt-Land-">ann und neuerwählter Landvogt im Thurgau. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Wolfstrich Reding, alt-Landammann und Panncrherr; Franz Ehrler, alt-Landammann; Jakob Weber,^^^ter; Franz Betschart, Landeöfähnrich; Joh. Gilg Jmling, Sekelmcister; Joh. Rudolph Bclmont,^aths. Unterwalden. Landesfähnrich Kaiser, Statthalter, und Joh. Kaspar Ackermann, alt-^twgt, Nidwalden (Obwalden entschuldigt).
An den eidgenössischen Gruß schloß die Frage sich an, ob der Abschied vom Rütli die Zustimmungeröffnet, von der dortigen Maienlandsgemeinde sei derselbe kräftigst confirmirt^ k", stellt daher den Antrag, über die Ausführung des Unternehmens besonders noch mit Lucerne zu confcrircn. Dasselbe wird von Uri und Nidwalden (Obwalden hatte seine Abwesenheithuldigt) mitgetheilt, daher beschlossen, bei Luccrn die Anfrage zu stellen, ob das daselbst mit BeifallProject ratificirt worden sei, in welchem Falle ihm die Veranstaltung einer Völkischen^ kkcnz anheim gestellt werde. Nach Zug wird eine Gesandtschaft abgeordnet, und zwar von Uri undbtt» ^ eventuell auch von Unterwalden, um die Theilnahme an dem Unternehmen daselbst zu för-kstd Abordnung wird an Zug schriftliche Anzeige gemacht. I». Der spanische Ambassador
krustlich an die schon vor einem Jahre versprochene Pension erinnert. «. Uri soll Obwalden^ Parmesanische Rechnungsgeschäft einzutreten.° «I. u. «. (S. u. Bellenz), k. Der An-^ucerns entgegen, daß die Handwerksleute, besonders die Sattler, der dortigen Handwerksordnung^ rworfen seien, hält man an dem Grundsaze fest, daß jedes Ort über seine Leute zu disponiren befugts^„ ^tchrr wird nach Lucern geschrieben, man möchte nach der in Baden gemachten Disposition jene An-lassen, zx. (S. u. Bellcnz zc.). I». Das Salzgcschäft müsse, berichtet Uri, noch an eineGemeinde gebracht werden; dieß hindere aber nicht, die Vorbereitungen zum Tractate sortzusczen. I.' u- Bellenz w.).
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:U. «. »x. I. Art. 533-339.