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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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960 März 4675.

Anzüge der von den verbündeten Orten bewilligten 700 Mann Nachricht bekam, die Ratificationgezogen habe, was ihm nun von de la Louböre als Ucbelwollen gegen Frankreich, als Parteilichkeit sOesterreich und als Treulosigkeit und Kurzsichtigkeit, sa als eine Beleidigung des Königs von Franks 'dem die Zustimmung zu dem Vertrag und die Begünstigung des Bischofs bereits empfohlen wordenvorgeworfen wurde. Obwohl nun aber die verbündeten Orte gerade aus diesen Vorwürfen die Folgertzogen, daß die französische Generalität die von ihnen dem Bischöfe gewährte bundcögcmäße Hilfe uugcgesehen habe, glaubten sie dennoch an dem gefaßten Beschlüsse festhalten und der abgesandten Man»I)die frühere Instruction geben zu sollen, nämlich den Bischof gegen ungerechte Gewalt zu schüzen, ^Streit der Kriegsmächte aber sich nicht verwikcln zu lassen. Dem Bischöfe wurde geschrieben, manseiner Klugheit überlassen, sich nach den Umständen zu richten, und könne ihm keinen Rath crthcilcn i^gegen habe man dem französischen Gesandten St. Romain Vorstellungen gemacht, daß der Bischtgesuchte neutrale Stellung nur dann festhalten könne, wenn Frankreich auf die Forderung vonquartieren im Biöthume ganz verzichte, hiemit auch die noch dort weilenden vier Regimenter zur» ^und dem Vorwurfe der Gegenpartei zuvorkomme, die Neutralität des Bisthums selbst vcrlczt zu ^In diesem Sinne wurde auch an den Marquis Vaubrun geschrieben und dem Herzoge von Duras,vcrneur von Burgund, der Stand der Sache dargestellt. Indem man endlich sehr verdächtig fa»d,der französische Gesandte nach Ankunft des eidgenössischen Couricrs sogleich seinen Courier an densandte und zwei Stunden nachher den zweiten Courier mit dem Schreiben der Orte folgen ließ,dem ganzen Benehmen Frankreichs den Argwohn schöpfte, es sei darauf angelegt, das Bisthum >u ^eigene Hand zu bringen und dadurch auch Burgund ganz vom Reiche abzuschneiden, glaubte ma» ^zugeben zu dürfen, daß ein so großer Flügel, durch welchen die Eidgenossenschaft gedekt sei, wcgg^werde, daher, wenn die Antwort des Königs nicht befriedigend ausfalle, die Angelegenheit vorsammtc eidgenössische Tagsazung bringen zu sollen. Dem Stande Frciburg wurde dieKaltmüth'ö^bei dieser Sache uud besonders die unterlassene Abscndung seines Kontingents von 100 Mann >"Bisthum in einer ernstlichen Zuschrift vorgehalten. I». Dem Grafen Casati wird vie Anzeige sei"^'kehr nach Bünden und die damit verbundene Zusicherung baldiger Bezahlung der Jahrgcldcr durchAusschuß verdankt. «» Und weil verlautet, daß von gewissen verdächtigen Leuten Rhcineck undin Augenschein genommen und die Breite und Tiefe des Rheins auögcmcsscn worden sei, wird demvogt Lussi verwiesen, hievon nichts einberichtet zu haben. «I. (S. u. Frciämter). v. Das Gesuch ^Grafcir von Sulz, daß die Eidgenossenschaft während der Kriegsgefahren seine Dörfer undKadelburg, Rhcinheim und Jestettcn in Schuz nehmen möchte, wurde verschoben.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnhciten:

Freiämter. «I Art. 222.. Locales.

qu'cnr peut llesirer pour In, seurvts 6u 6it establissement, au ma^sn quc>^ Nr. Iv Narqu>^ ^Vaubrun prnmot ll'un retirer inesiisainsnt vinA llvs nvuk rsFimsnt qui sont presentomentLalliaAv (tu llit ?c>urontru^. kait ä. IZrmav oe x^uurier miliv aix oent t-eptautv et c>npl'

wuttes les trouppes taut oelles qui ^ rsstent quo c-vll«» qui s'en iront uiuront un si bunneplins qus Nr. I^'Luesqus clv Lasle n'sn puisss auoir auoun suist cls plaints.

1^. cle öautru «tu Vaubrun.

>1. k^tbvn; ll. C. ^Va^ner. Laron lle kein^ab-

(Abschrift vom Lucerncr Exemplar, Beilage zum Abschied.)