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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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961
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März 1675. 961

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Conferenz von Schwhz und Glarus.

Wesen. Ä. März.

LandcSarchiv Tchwyz.

Gesandte: Schwhz. Jakob Weber, Statthalter; Franz Betschart, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling,.^^sekelmcistcr. Glaruö. Balthasar Frculer, Landammann; Balthasar Müller und Kaspar Schmid,e alt-Landammann; Fridolin Jsclin, Statthalter; Fridolin Streifs, Landeshauptmann; Joh. Jakob"wer, Sekelmeister.

.. Nach stattgehabter frenndcidgenösflscher Begrüßung eröffnet Schwhz, diese Konferenz sei haupt-^ 'ch angeordnet worden, um von Glarus zu vernehmen, wie von dieser Seite dem nach langem Streite^ die Alp, theilö durch Landammann Schmid selig, sodann durch Landammann Beroldingen als Ob-">»n gefällten bundesgcmäßcn Spruche, der Kosten halben, stattgcthan werden wolle, und zugleich, wie" stch vergangener und künftiger Nuzung wegen vergleichen möge. Die Gesandtschaft von Glaruö""ü einen Abstand und gibt dann zur Antwort, der lange Streit sei ebenso wie der lange von Glarus^>abte Posseß nicht vergessen; man hätte aber erwartet, daß Schwhz der alten Kosten um so wenigerk"ke, dg Glarus an die Kosten schon etwas bezahlt habe; eigentlich habe Schwhz es nicht mit demk Glarus, sondern mit Particularcn zu thun, namentlich mit denselben wegen der Nuzung sich zugleiche,,, immerhin hätte Glarus, wäre der Entscheid zu seinen Gunsten ausgefallen, in solcher Manier" Kosten wegen die Anforderung nicht gemacht; Schwhz möge die Kosten bciseits stellen oder doch ein^iperamcnt eintreten lassen; wegen der Nuzung werde man sich finden; einige Particularen, welche^ berühre, werden selbst eintreffen. Schwhz erklärt hierauf, der Kosten halben bei dem Spruch zu be-treu; der Nuzung halben komme es ihm nicht darauf an, ob ein Vergleich mit den Particularen ge-Mn werden könne oder mit dem Orte Glaruö. Die von Glaruö angebrachte Erinnerung, daß von'^zung der alten Kosten nicht die Rede gewesen sei, wird von Schwhz ebenfalls mit der Bemerkung^^lZewiesen, daß bei der Verhandlung zu Einsiedel« dem Orte Schwhz vorbehalten worden sei, nach-"lst'ch noch Kosten einzugeben. Da mau sich der Nuzung wegen nicht vergleichen konnte, erklärt Schwhz,Präjudiz und Nachtheil des HauptspruchS in Bezug auf den gesuchten Vergleich und die Kosten,^ Angelegenheit Gott anheimstellend, für alle ferucrn Kosten sich verwahren zu müssen. Glaruö be-daß die Gesandtschaft von Schwhz instruktionsgemäß den billigen Wünschen nicht habe entsprechen"neu. i,. Ucber eine von Landeöfähnrich Trümpi vorgebrachte Prätension, betreffend den Abzug vonKapital sammt Zins, wird Schwhz rescrircn. v. Der Anzug von Glarus, daß von einer unter^ ^ndvogteiverwaltung des Landammanns Aufdermauer in Gaster bezogenen malcfizischen Buße von^ Gulden dem Orte Glarus, ungeachtet wiederholter Erinnerung, nichts zugekommen sei, wird voni ebenfalls rekoronclum genommen.

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