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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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954 December 1674.

«"«I. (S. u, Bcllcnz zc.). v. Ein Hauptgeschäft dieser Confcrenz war die parmesanische Rech"^Die Gesandten von Uri, als erkicsetc Säze der Orte Schwhz und Unterwalden, mahnten zu brüderuBeilegung der bestehenden Differenzen, legten die am 7. Januar 1676 entworfene Rechnung vor, i>e»dann die von Schwhz abtreten und suchten die von Unterwalden und die Kaiser'schen Erben zuAnträgen zu bewegen, erhielten aber zur Antwort, daß ihre Instruction nicht hinreiche, den SäZ^gütliche oder rechtliche Entscheidung anhcim zu geben. Nach solcher Eröffnung entgegnet Schwhz -Erklärung befremde um so mehr, da gerade Unterwalden stets auf Erledigung der Rechnunghabe und die Säze zu diesem Zwckc gewählt worden seien. Es wird hierauf beschlossen, Unters ^solle sich entschließen, ob der gütlicheil oder rechtlichen Entscheidung stattgegeben werden soll, und dc»schluß an Uri übermitteln.

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegeiiheiie»:

Bellen; :c. » Art. 526529.

Conferenz der katholischen Orte.

Lucern. 1V74, 43. u. 14. December.

Staatsarchiv Lucer». Allg. Absch. Bd. I.XI, toi. so«.

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Gesandte: Lucern. Eustachius von Sonnenberg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Pannerhcrr»Christoph von Fleckenstcin und Heinrich Pfyffer, beide des Raths. Uri. Joh. Peregrin von "dingen, Landammann; Anton Schmid, Zcugherr. Schwhz. Kaspar Abhbcrg, Landammann i ilEhrlcr, alt-Laudammann; vr. Jakob Weber, Statthalter. Unterwalden. Joh. Peter Jmfcld, ^ammann, und Johann Jmfcld, alt-Landammann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammatt»-Joh. Franz Stultz, Landeshauptmann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg, Landeshaupl'" ^Oswald Schmid, Sekclmeistcr. Frei bürg.General" Franz Peter Pondcrweid; Burgcrmeiltcr 3^Reiff, beide des Raths. Appenzell. (Entschuldigt). Abt von S t. G a l l e n. Fidel von ^Landeshofmeister. ^

». Gemäß der von den III Orten auf dem Rütli am 6. November l. I. getroffenen Pcrab^versammelten sich auf Einladung Luecrnö die Gesandtschaften der katholischen Orte (mit Ausnahme ^zclls, das sich aber zum Voraus mit den zu fassenden Beschlüssen einverstanden erklärte) und vcr"" ^nach vorangegangener Begrüßung die Abschiede der V Orte vom 16. Juni 1676 und der III15. Octobcr 1676 und 6. November 1674, nebst der damit verbundenen Erklärung gesammter 1^ ^den Inhalt der gefaßten Beschlüsse, vorbehalten etwaige Minderung oder Mehrung durch

Orte, festzuhalten. Frciburg und St. Gallen behalten sich das Referendum vor, da ihnen ^drei Abschiede nie mitgethcilt worden und sie so ohne Kenntnis; deren Inhalts seien. I». Einschiede zusammenfassendes Memorial sagt nun: Die Eidgenossenschaft sei bei den benachbartenVeten Staaten in Verachtung gekommen, seit jedes Ort nach eigenem Gefallen und als souveräner