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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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September 1674.

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«l>R.

Konferenz der die Bogteien Bellenz, Bollenz und Rioiera regierenden III Orte.Brunnen. 24. September.

LandcSarchi» Nidwalde».

^sandte: U r i. Joh. Pcrcgrin von Bcroldingen, Landammann; Karl Anton Püntiner, alt-Land-ia

Zakob

^»ii; Gardehcittptmann Anton Schmid, Zeughcrr. Schwyz. Franz Ehrler, alt-Landammann

l»i Statthalter! Franz Betschart, alt-Statthaltcr. Nidwaldcn. Joh. Melchior Leu, Land-

^">i; (Jvh.) F,anz Stulsz, Landeshauptmann.

Schreiben der III Bünde und die Weigerung, das von Oberst Neurone ge-^ttch Salz passircn zu lassen, wird vermöge des in Baden gemachten Abschieds beschlossen,

kl»c ezpressen Boten, die Erklärung an dieselben zn übersenden, wenn nicht gemäß dem bestehenden

^ttragc dem Salz der Durchgang gestattet werde, so werde zu dem r<zeii>roeum gegriffen, hicmit dendiesseits Markt und Paß glcichcrgcstalt verweigert; Boranstaltcn dazu seien bereits getroffen.Bern, Lncern erhalten hicvon Mittheilnng, ebenso Graf Casati. Die Landvögtc von Bcllcnz,

v. ^ Rivicra wcrdcil beauftragt, ihre Mannschaft in Bereitschaft zn sczcn. I». (S. u. Bcllcnz).^ ^ Gnbcril<,^r von Mahland wird ersucht, den Sechauptlcutcn am Langenscc die Belästigungen,ku die Leute von Bellenz und der Umgebung durch sie ausgcsezt seien, zu untersagen. Lieutenant^ Ungemach, das ihnen zugefügt wurde, verzeichnen und dieses Vcrzcichniß dem Schreibenbeigelegt werden. Auch der spanische Gesandte wird gebeten, sich dafür zu verwenden, daßv. ^^"1'tlcutc Befehl erhalten, von ihren bisherigen Jmproceduren abzulassen. «I. (S. u. Bcllenz).ihij ^er Absicht, mit der throlischen Hofkammer einen Salzcontract abzuschließen, Stadtammann

Bregcilz von den fünf Orten ersucht worden war, zu Innsbruck über den Preis und diejy , ''H Zu erkundigen, wird der von demselben eingegangene Bericht dem Abschiede beigelegt, damitdas ^ Agenden Confcrcnz darüber eingetreten werden könne. Bei der Pfanne zu Hall habe bisher^chen oder Röhrli Salz 6'/- Gl., Fnhrlohn von dort und Unkosten bis Brcgenz 7 Gl. und weiter

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, ^ ^cilzcvs 2'/- Gl. RcichSwährung gekostet.. An den Domdckan (Pappuö) von Constanz möge i»an^ k». wie viele Fäßchcn man jährlich bedürfe und für wie lang ein dahcrigcr Contraet gehen sollte.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsaiigelegenheiten:

»ei,.

' ^ I,. .1. Art. 522 u. 52 t.