i)4l) September 1674.
dadurch die Handelsleute in großen Nachtheil kommen, möchte man den Philippsthaler auf zwei "werthen. Man findet jedoch angemessener, den Bericht der Syndicatsherren abzuwarten.
t. Der Inhalt de>Z Antwortschreibens an St. Romain ans dem Nidwaldncr Exemplar.
Man sehe anch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheitcn!
Thurgail. « Art. 236. Justizsachen.
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Conferenz von Schwyz und Glarus.
Cinsiedeln. 11. September.
LaiideSarchiv Schwyz.
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Gesandte: S ch w h z. Kaspar Abhberg, Landammann; Franz Ehrler, alt-Landammann, vB etschart, alt-Statthalter; Joh. Gilg Jmling, Laudcssckclmcistcr. Glarus. Balthasar Frculcr, ^ammann; Balthasar Müller, Fridolin Marti und Kaspar Schmid, alle drei alt-Landammann; 8'^Jselin. Statthalter; Fridolin Streifs, Landeshauptmann. ^
«. Nach gegenseitiger Begrüßung und Aucrbietung aller nachbarlichen Dicnstgefälligkeit tragt ^'
vor, wie auf die Verabschiedung der vier Orte zu Brunnen, zunächst sich über den Preis einesSalz bei der throlischen Hofkammer und über die Fuhrkostcn von der Pfanne bis Balzers zu crku»bei Domdekan Pappuö und bei Stadtammann Thüring in Brcgcnz schriftliche Anfrage gestellt,Hofkammer vor allem aus die Angabe, wie hoch das Bedürfnis! der fünf Orte sich belaufe und ^viele Jahre der Contract gestellt werden wolle, verlangt worden sei. Da sich nun zugleich fand, d^Preis des Salzes so hoch angesezt sei, daß man es jczt schon billiger im eigenen Lande beziehe" .beschloß man nochmals um den niedersten Preis des besten hallischcu Salzes und die Fuhrkosten anz>» ^und unterdessen über das jährliche Bedürfnis! nähere Untersuchungen vorzunehmen. I». (S. u.«. u. «l. (S. u. Utznach und Gastcr). v. Nach dem Abtreten der katholischen MitgesandtcnMüller und Marti) tragen die Gesandten von evangelisch Glarus vor, von ihren Miträthenzu haben, daß Schwhz evangelisch Glarus in den Landschaften Gaster und Utznach von den Pässe»-und Durchzügen, von Werbungen in die Dienste verbündeter Fürsten und von der Mannschaft ^ländischcn Auszügen auszuschließen gesonnen sei; da sie selbst darüber noch keine schriftlichehalten haben, so wünschen sie nun zu erfahren, wie es sich damit verhalte. Die schwhzcrischeschaft erwidert, sie sei auf dieses unerwartete Anbringen nicht verfaßt, nehme es aber all rosoroml^'daß gebührende Beantwortung beschleunigt werde.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftöangelegenheiten:
Sargans. 1». Art. 146. Jurisdictionsanstände.
Utznach und Gaster. « u. «I. Art. 19 u. 20.
Anmerkung. Die Verhandlung «. bildet im Original einen bcsondern Abschied.