Z142
October t674.
Conferenz der V katholischen Orte.
Lucern. 1«7A, 2». u. 2«. October.
Staatsarchiv Lu-ern. Allg. Absch. Bd. I.XI, kvl. 272.
Gesandte: Eustachius von Souncnberg, Schultheiß; Joseph Amrhyn, Panncrherr; Heinrich ^Segcsscr, Statthalter; Karl Christoph von Flcckenstcin, des Raths. U ri. Joh. Peregrin von ^ ^dingen, Landanunann ; Anton Schmid, Zeugherr. Schwyz Kaspar Abyberg, Landammaun; ^Ehrlcr, alt-Landammann; Franz Bctschart, LandcSsähnrich. U. n t c r w a l d e n. Joh. Peter Jiiifcld, ^ainmann von Obwalden; Joh. Melchior Leu, Landaminann, und Joh. Franz Stultz, Landeöhaupt'
von Nidwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, Statthalter; Joh. Heinrich Ilten, Ammann. ^
Der Zusammentritt dieser Conferenz war von Uri gewünscht wegen des streitigen Abzug- ' ^thcils des Prädicantcn Tschndi in Wartau, andernthcils des Pfarrers Jost Jangcn von Wohle"!(S. u. SarganS). I». (S. u Frciämtcr). r. Die Bemühung des Kapuzinerordens, selbst vombegünstigt, die Seligsprechung des vor fünfzig Jahren durch die Unkatholischcn in Bünden deswegen ermordeten Kapuziners Fidelis auszuwirken, wird von den katholischen Orten durch einebei Seiner päpstlichen Heiligkeit untcrstüzt. «I. Auf Anbringen Uri'S, daß man im Kollegiumland für die Alumnen Stellung von Bürgen aus Moyland und zwar zum Kostcnersaz nicht nur !"'^welche nicht Geistliche werden, sondern auch für die, welche wegen Übeln Verhaltens aus demweggewiescn würden, zu fordern beginne, wird an den Cardinal Litta das Ansuchen gestellt, kciurrung einführen, sondern eö bei der alten Ucbung bleiben zu lassen, daß die Obrigkeiten jedes OrtcSAlumnen auf den Fall hin sich verbürgen, daß sie den priesterlichcn Stand nicht annähmen. <' ^im eollegium Zornnmieui» zu Rom befindliche Sohn des Hauptmanns Franz Ludwig von Roll zu - ^ ^wird dem Bischöfe von Basel zu Verleihung eines CanonicatS an der Hochstift und, sofern ein sol^ ^einem päpstlichen Monat lcdig würde, dem Cardinal Patron zu Händen der päpstlichenpfohlen. k. Dem Buchhändler Haut in Lnccrn wird für seine Anforderungen an die Hintcrlaye" ^des Hingerichteten ungarischen Grafen Nadasti eine Empfehlung an den Kaiser bewilligt. K. ^innert an die von Basel an alle Orte ergangene Mahnung, die Zusäze bereit zu halten, undBemerkung bei, daß es den Orten beschwerlich fallen müsse, auf jede Mahnung Zusäze undauf eigene Kosten den Gränzortcn zu Hilfe zu senden; wenn wirkliche Gefahr eintrete, verstehe "ch ^freilich von selbst, sonst aber wäre es billig, daß die Gränzorte die SichcrhcitSwachcn ans ihre ehss^Kosten unterhalten. Es wurde zwar eingewendet, daß wenn man warten wolle, bis wirklichetrete, man wohl zu spät kommen könnte, dagegen wieder eingeworfen, daß die Gränzorte mitMitteln versehen seien, von den Znsäzen sogar Gewinn ziehen, die Orte aber das Volk, dengeben müssen u. s. w. Endlich vereinigte man sich zu der Ansicht, eö wäre der Billigkeit gemäß,die Gränzorte jedem gemeinen Knecht des Zusazes (bei Hauptauözügcn fiele diese Verpflichtung ^täglich 1'/, Pfund gutes Brod und eine halbe Maß guten Wein, sowie Feuer und Licht, Dach u"^licger," den Offizieren das Doppelte, verabreichen, und die Orte statt des bisher ungleichen Sold^