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Juli 1670.
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in Reflexion genommen wird, erwidert man diese Anzeige vorläufig mit einem Dankschreiben.
fortwährenden Musterungen Berns fallen den Städten Lucern, Freiburg und Solothnrn in
ihrer gegen Bern obschwcbcndcn Späne und der dahcrigcn Besorgniß eines Ucbcrfallö und erfiff er
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Gcgenrüstungcn sehr lästig. Wenn also Bern nicht nur, wie früher, in einzelnen Vogteicn ^
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hinderten Verkehrs, Wein- und Getrcidevcrkaufs und Zolls mögen die Gesandten Solothurnö »
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sondern zu gleicher Zeit im ganzen Gebiete starke Corps von Reitern und Fußvolk zusammenziehen^ ^
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mögen die drei Städte Bern ersuchen, sie solcher Ungelcgenheit künftig zu verschonen; in Betreff
und Zolls mögen die Gesandten SolothurnS mü ^jenigen Berns in Unterhandlung treten. (S. u. vier cnnctbirgische Vogteicn übcrh.)- *
Dem Papste Clemens X. wird zu seiner Erhebung schriftlich gralulirt und dem nach Rom zurükbcl»Nuntius Aquaviva das Interesse der Eidgenossenschaft ferner empfohlen. «»«»«». Schwhz ersucht im - ^ ^Einsicdclnö, es möchten die katholischen Orte bei der päpstlichen Heiligkeit und dem Cardinal-^schriftlich interccdircn, daß der Span zwischen dem Bischof von Constanz und der Stift Einsiedel»! ff ^lich zu Ende gebracht werde. Luccrn will sich, wie bisher, der Einmischung in diese Sache enthalt^ ^übrigen Orte wollen dem Ansuchen entsprechen. Der Gubcrnator von Mahland, Duca d^ ^
Graf de Urcgna, für die durch Oberst von Bcroldingen dargebrachten Glükwünsche dankend,freundschaftliches Wohlwollen zu. Oberst von Beroldingcn berichtet über seine Verrichtungen ^Gubcrnator und wie derselbe die förderliche Bezahlung einer ganzen Pension, reguläreselben und in Bezug auf das Crivclli'schc Regiment die Continuirung der 30,000 Kronen und ^für das Zweyer'sche Regiment möglichst viele und gute Assignationcn zugesagt habe. Damit dleh ^um so eher zutreffe, wurde beschlossen, auch dem Grafen Casati davon empfehlende Kenntnis! zu ^ ^und die Angelegenheit Herrn Beroldingcn weiter zu recommandiren. Baron Greißh ver ^ ^
seiner freundschaftlichen ProPosition die an seinen Hof gesandte Declaration, welche den bestehende»
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befestige und der katholischen Religion, sowie der Eidgenossenschaft, fortdauernde Wohlfahrt gcund seine in Bezug auf die SatiSfaction begonnenen Bemühungen fördcrir werde, und eröffnet den ,der königlichen Durchlaucht für Erneuerung des Bündnisses mit den» dießmaligen jungen Fürsten dcS ll'Die Gesandten versprechen unter Vcrdankung der geäußerten guten Gesinnung die Sache an d>czu bringen, nicht zweifelnd, daß dieselben in Norauöscznng gegenseitiger bundcögenössischer Rec>psich willfährig erzeigen werden, 111. u. «««. (S. u. Thurgau). ttt. (S. u. Baden).
tll u. all« dc»l Zürcher Exemplar.
Mail sehe auch im Abschnitte Herrschaft«- und Schirmortöangclegenhcilen:
Deutsche Vogt, iiberh.
Thurgau.
Rheinthal.
« Art. 4L. Beamte.
««- „ 47. Venvaltung im Allgeiileilien.
Art. 388. Personelle«.
< « „ 135. Rechts- u. Gerichtssachen,
l e . 331. Polizeiliches.
«ze » 133. Recht«- u. Gericht«sachen.
1,1, „ 34. Allgemeine Vcrwaltnngssachen.
It. „ 137. Rechts- u. Gerichtssachen.
Kit. „ 35. Allgemeine Verwaltnngssache».
««. Art. 53. Obrigkeitliche Lehen.Vi»- „ 12. Beamte. «
«»»»»». Art. 48. Vcrwaltnng im
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Art. 230. Rechts- u. Gcrichl»»'^^„ 307. Leibeigenschaft und W' '„ 323. Märchen. <.„«sach»''
. 523. Kirchliche« u. glaube'
„ 389. Persönliches.„ 232. Jnstizsachen.
KtSall»'^
Art. III. Anstand m.d.Abtv-^'
„ 203. Zollsachen.