Juli 1670. 797-
üblichen Orten als in den gemeinen Herrschaften avisirt z „allein löblicher Stand Basel hat^ ^ Tabaks nicht im Lande zu gestatten, sondern nach Amsterdam und selbigen Enden zu ver-^ök^itcn." i, u. Ii. (S. u. LuggaruS). I. Dem Hauptmann Tanner in Ravenna wird das">cht h'don Florenz im Namen der Orte gratuliren zu dürfen, abgeschlagen, weil solchesp. ^i. (S. n. Thurgau). ». (S. n. Freiämtcr). «». (S. u. deutsche Vogteicn überh.).
soll k - ^ Sargans). Bern versichert, daß in seinem Gebiete die Seuche verschwunden sei. Daher^he,d GesnndheitStribunalcn zu Venedig und Mahland um Aufhebung des noch gegen Bern be-önit^ Bunnes nachgesucht werden. i. (S. u. LauiS). «. fS. ». Baden). T H» . (S- u. Frei-bad (S. u. Engelberg). I»I». (S. n. Freiämtcr). re. (S. u. Thurgau). (S. u.lhal^ ^ Rutsche Vogtcien überh). ff—im». (S. u. Thurgau). ««»—«i«ß. tS. n. Rhein-
TA. (S. n. SarganS). (S. n. Thurgau). »«». (S. n. deutsche Vogteicn überh).
^»de' ^ ^^^en). «««'. Bei Erörterung der erneuerten Frage, ob und wie der Salz-
gemeinen Mann zu Gutem in andern Gang gebracht und beim Verkaufe statt des MaßcS dasö!>l>/'^ werden möge, wird auf die Thatsachc hingewiesen, daß nicht allein das schlechte leichte
rollst ^ unter das gute und schwere tvroliscbc vermischt werde, sondern auch das nnvermischte tvslst) ^verschieden, nämlich das frische Pfannen und Pfiselsalz viel leichter und nicht so>l lei >yjx Stadelsalz, welches die Schwindnng schon ausgestanden habe. ES soll daher bei dendcht Einführung des Verkaufs nach dem Gewichte hingewirkt weiden. Auf den Be
dc>b' ausgetretener Genosse der Gesellschaft Hochrütincr von St. Gallen, in Lyon angesessen und
hinein Streit mit einem andern Mitglieds der Gesellschaft zu St. Gallen sich nicht an seinHx.. , ^ Gericht gehalten, sondern an das Tribunal zu Lyon gewandt, indessen später sich zu einem^ ^chc bequemt habe, entstand die Frage,'ob nicht zur Warnung für Ändere jener Hochrütincr zurzu ziehen sei, daß er wider sein beschworncS Bürgerrecht ein fremdes Recht angerufen habe, —the, ^^nllurn genommen wird. Die Obrigkeiten sollen darauf denken, in der hohen Ver-
^ Fuhr- und HandwcrkSlcutc bei gegenwärtigen Läufen gebührende Moderation zu schaffenzu halten, fff. (S. u. tRheinthal). (S. n. Baden).
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
Judem die Gesandtschaften der katholischen Orte sich gegenseitig zu präliminärer gemeinschaft-^^"^ung der Verhandlnngögegenstände begrüßten, gelangte der Hofmeister des Gotteshauses^ '^luathal mit der Bitte an sie, sich eines von Zürich aussdasselbe gelegten Arrestes anzunehmen.^ gelang, Aufhebung des Arrestes, nicht aber zum Kostcnersaz zu bewegen, iii. Was neben
Siznng über den Span zwischen Frciburg und Bern und über die ReligionSsachcn undlichc Rheinthal, sowie über die Ammannschaft in Balgach verhandelt worden, bleibt münd-
sei,,^ überlassen. kkk. Durch ein Schreiben des Bischofs von Basel und mündliche» Bericht
^ Stadtschreibers Wagner von Solothurn, wird angezeigt, daß Propst und Capitcl vonciiif"^ Granfelden ihre alte Residenz daselbst wieder bezichen und das katholische Kirchcnezercitiumu>ux.-^ ^^u, der Bischof als Landesherr auch dazu eingewilligt habe, der Prädicant zu Ligech aber,^^üzt von Bern, sich opponire, dieser Widerstand Berns sehr bedenklich sei. Indem diese Mittheilung