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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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796
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796 Juli 1670.

nmnt uinsi quo d'untro» ont kuit et «lue Nesmour» de Xurie exeeuteront uussi eelle gu'ii m out

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pur leur lettre»; Ne»»ieur» des I.. L. de Lerue, de Vülo et de 8eImll'ou8o eut tüit purunro ur > ^ ^sentiment» pour le »erviev de 8a Mrjeste, ^ue j'ui lleu de ereire, gn'ü leur egard nous n unro»!' ^Grande dikdeulte; upro» <>uoi ei> eeiif<>in>it6 de» iiitentinn» de 8a Nujostü so keral denner auxuux autre» la meme »atiskaetlvn «;u'ü eeux <zui »e »<>»t allste avee l^eu».« Dieses Schreiben, ulWesenheit auch der Gesandten von Schwhz, Zug, Frcibnrg und Solothurn verlesen, vcranlaßle ^ ^und Zug zu der Bemerkung, daß ihre Deklarationen von der Laudsgcmcindc deerctirt wordenes hicmit dabei verbleiben lassen; Freibnrgö und Solothurns Gesandte versicherten auch, baßUcbcrzeugung ihre Obrigkeiten durch ihre Dcclarationcn eine weder unbefugte noch der Eidgenosse ^schädliche Handlung begangen haben, und die von Solothurn anerbieten sogar, ihre im Novemberabgegebene Declaration vorzulegen, zum Beweise, daß man keine Ursache habe, sich darüber zu ff ^siren. In das an den Residenten bestimmte Antwortschreiben einzuwilligen halten sich SchwB« ^Frcibnrg und Solothurn nicht bevollmächtigt, treten daher von det Sizuug ans. NunKonige einzusendende Erklärung deerctirt, daß man aus die Bcfugniß, mit andern Staaten ^traetate einzugehen, nicht verzichte» könne u. s. w., und die Antwort an den Residenten, daß ^sein weitläufiges Schreiben sich eben so umständlich über das eine und andere explieiren konnte,Gesagtco nicht wiederholen möge. Die Erpedition dieses Beschlusses wurde jedoch nochverschoben, »m andern Orten den Beitritt offen zu lassen. «I. Auf Befehl des Fürsten vonGubernators von Burgund, und versehen mit einem Begleitschreiben des Grafen Easati ausgibt der burgnudische Agent, Hauptmann Borrel), das Erbeinungsgeld, was auf übliche Wo>ff ^wird. « . Frciburg beschwert sich in Bezug auf die Herrschaft Graßburg und die zwischen i»

Erlach gezogene» Gränzen über die Anmaßungen Berns und lehnt das von Bern angebotene ^einer Sache, die bereits in den Verträgen festgestellt sei, ab; Bern will den cilf unparteiischen ^ ^Bcfugniß nicht zugestehen, nach Vorgang von 1537, mit dem Streit sich zu befassen, sondern .anf das zwischen Bern und Freiburg bestehende Bnrgrccht. Nachdem hierauf die Säze, Sehnucnberg und Sekclmcistcr Storker, referirt hatten, daß den Confcrenzen zu Ölten und auch ^St. Urban und Langenthal in gütlicher Verhandlung alle Differenzen mit Ausnahme der E^-U ^ ^und Evokation zu vermitteln gelungen sei und sich wohl auch diese noch möchten ausgleichenaih

gut gesunden, diese Paeificationöarbcit fortzusczcn; wenn sie nicht ganz zum Ziele führe, ch ssAnsicht der evangelischen Orte nach Burgrecht entschieden werden, nach Ansicht der katholischen^ ^ganze eidgenössische Stand wieder darüber eintreten, t. Die Beschwerde Appenzells', daß derHornvieh, Pferden, Sensen n. s. w. aus dem Oesterreichischcn immer noch nicht ermäßigt und auAnsäze zurükgestcllt sei, führt zu einer schriftlichen Erinnerung an die Regierung zu Innsbruck

dieser Beziehung dem Zollvcrglcich gemäß zu verfahren, p;. In Betracht des allzu so<

fremden lästigen Bettlergesindels wird auf den 1./11. August eine allgemeine Bettlerjagd

wohl in den Orten, als den eigenen nnd gemeinen Vogteien. Die verdächtigen jnugcn

nach Venedig oder Bergamo geschafft werden. I». Weil man Bericht erhalten, daß wegen ss-

lichcn nnd verderblichen Tabaktrinkens viele Brünsten entstanden und noch weitere zu

hat man nothwendig befunden, dasselbe gänzlich zu verbieten und abzustellen; dessen ist man a