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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
Entstehung
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793
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Juni 1670. 79-j

dmch die Mittheilnng, daß es zwar laut Beschluß der LandSgemeinde dem französischende» ^vuslier eine Bestätigung der ersten Dcelaration vom Marz 1669 zugesandt, sich dabei aberz. ^önig den Revers ansbednngen habe, daß dies; weder derer von Schwhz Souveränität zum^ ^reichen noch sie hindern solle, mit andern Fürsten und Staaten zu tractircn. Der Ansicht,»»d vorjähriger Tagsaznng beschlossenen allgemeinen Dcelaration der XIII Orte und des Abteö

^lks ^^dt St. Gallen entgegen sei, widersprach Schwhz, indem seine Privatdcclaration gleichen Jn-^ lci wie die allgemeine. ES wurde aber erwidert, wie es denn komme, daß ja doch nur Schwhz dien>it^"h^ugcn habe, daß das königliche Schreiben vom 10. August die allgemeine Dcelaration nichtDcelaration in Ucbcreinstimmung finde, daß ein Schreiben dcö Residenten an dieH - ^"uch ersehen lasse, welchen Verstand er dieser Dcelaration geben wolle. Indem man jedoch das^ ^nc auf sich beruhen lassen mußte, fand man angemessen, daß eine allgemeine Ordnung aufgestellttz " obersten Gewalten zur Bestätigung vorgelegt werde, welcher gemäß künftig, wenn auch nicht die»>chr so doch alle partikularen Dcclarationcn verboten, auch keine allgemeinen Dcclarationen

»»f sondern allein der BnndcSvcrtrag festgehalten werde» solle, laut Abschied vom Mai 1608

dich Beschluß vom vorigen Jahr. Schwhz wollte aber nicht weiter gehen als rcfcriren. lieberdcr> ^ ^ nächste badische Tagsazung instruirt werden. I». Um die SatiöfactionSlcistnng

e ""^ben Fürstenaus dem Schlaf zu wckcn," wollten Uri und Schwhz, wenn unterdessen keine Zah-chdie fremden Minister auf den Herbst mit andern Resolutionen bedrohen; andere wolltendic zg" ^ogsazung abwarten und sich nicht auf die verfängliche Drohung stüzcn, daß unter Umständenherausgegeben werden, doch allenfalls die zwei in Luccrn wohnenden Ambassadorcn an die Sachech ^^unern, was dann auch allseitig Bcistimmung erhielt und durch einen Ausschuß vollzogen wurde.>n Gesuche des nach Hause zurükkehrcndcn SanitätScommissärS Carlo Gicrolamo Gnocchi um eine

b^^'^bation den neuen Gubcrnator von Mahtand wird entsprochen. «I. Um Obwaldcn der kost-^^oche auf dem Brünig zu entheben soll, nachdem, wie Obwaldcn berichtet wird, die Insertion gc-

Hkci°lcn

die ^ch dcö Grafen Casati Bern ersucht werden, in den inficirtcn Orten seines Gebietes

ci» ^ ^dichc Dcöinfection vorirchinen zu lassen und dabei zu gestatten, daß der SanitätScommissär oder^ ^ kundiger Mann beiwohne, damit dem Sanitätstribunal beruhigende Nachricht gegeben werdende« *' ^llvhz stellt an Nidwalden das Gesuch, den schwhzerischcn SchirmSangchörigcn Georg TrachSlcr'^^^^uldctcr Weise ihm auferlegten Arrestes zu entlassen. Nidwalden hätte gewünscht, es wäre dicß) unmittelbar an die Regierung gerichtet worden.

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Gemeineidgeiwssische Jahrrechnunsss-Tagsazung.

Baden. I«70, «». Juli.

^kaatSarchiv «ncrr». Allg. Atsch. Bd. kol. SS. Staatsarchiv Zürich. AUg. Atsch. B«. Iii», kol. t97.

^^"bte: Zürich. Joh. Konrad Grcbcl, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Statthalter. Bern.

Frischj,,^ Schultheiß; General Sigmund von Erlach, Vcnncr. Lucern. Alphonö von Sonnen-

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