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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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794
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7!)4 Juli 167G

berg, Schultheiß; Joseph Amrhhn, Spitalherr, des Innern Raths. N r i. Joh. Kaspar Stricker,ammanu; Karl Franz Schmid, alt-Landammann. S ch w h z, Franz Ehrler, Landanunann; Jakobvr. N. und des Raths. Nntcrwalden. Joh. Peter Jmfcld, Landammann von Obwaldc»,^^Ludwig Lussi, Landanunann, und Joh. Melchior Len, Panncrherr, von Nidwalden. Zug- Ulrich ^und Franz Kreuel, Sekelmeistcr, beide des Raths. Glarus. Balthasar Müller, Landammanu, ^Heinrich Elmcr, Statthalter. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph B>»'des Raths. Fr ei bürg. Franz Peter Gottrau, Schultheiß; Peter Müller, Sckclmcister;

Franz Peter Vonderwcid. Solothurn. Petermann Suri, Sekelmeistcr; Joh. Georg Wag»"',

schreiber. Schaffhausen. Johann Mädcr, Bürgermeister; Joh. Jakob Stocker von Ncunforn,Herr und Sekelmeistcr. Appenzell. Konrad Fäßlcr, Landammann von Jnncr -Rhoden; ^Schlüpfer, Landammann von Außer-Rhodcimcister; Kaspar Ludwig Schnorss, Kanzler.

Schlüpfer, Landammann von Außer-Rhoden. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn

Nach erfolgter Begrüßung wurde in Bezug auf daö Münzwescn nur verordnet, daß die >te ^schcn Vichkäufer keine leichten Goldsortcn und namentlich nur solche, die mit keinem andern ^ ^Ducatcngoldgelöthet" sind, in's Land bringen sotten; dann aber wird in den Abschied gvno»»»",^laut Bericht von Schaffhausen viele nicht probhaltige halbe ReichSbazcn und Groschen imund laut Bericht Appenzellö viele zu leichte Füufzehukreuzcrstüke einschleichen, auch statt der prvbb"^französischen Louisthaler die Philipper, allerhand Tölpel und dergleichen Reichöthaler eingeführt >vk». Dem Grafen von Sulz werden abermals wegen des in Rheinheim eingerichteten und anf dic J ^Znrzachcr Messe fallenden Markts Vorstellungen gemacht; und da er den Pferdemangclfaul "Hauptmangel will gelten lassen, wird den eidgenössischen Angehörigen durch Mandat befohlen, .Pferdekaufö aus dem Gebiete des Grafen zu müßigen, e. Da daö Schreiben des Königs vo»^reich vom 12. Februar (in welchem die Annahme der gemeinsamen Deklaration abgelehnt war) ' ^ ^jcnige des Residenten vom 12. Juni als bekannt vorauSgesezt werden konnten, und ein Schr ^Residenten vom 5. Juli nur die Entschuldigung seiner Abwesenheit und die Mahnung enthielt, die ^einigen Orten bestehenden Differenzen zu schlichten, die mehrcrn Orte auch bei der leztjührigcn allgDeclaration beharren und den Residenten auffordern wollten, die strafwürdigen Personen, die na ^ ^Angaben daö gute Einvcrstündniß zwischen beiden Ländern stören, zu nennen, dann aber offenbar ^daß Schwyz, Zug, Solothurn und Frciburg Particulardcclarationen abgegeben und darauf ihre 4' ^ ^empfangen haben, woraus zu entnehmen, daß diese Particulardcclarationen in andcrm Sinuc alsgemeine Declaration ausgestellt worden, formalisirten sich die übrigen nenn Orte über ein solches V"

erklärten für unangemessen, daß über einen gemeinsamen Tractat Particulardcclaratioucn

und durch diese Particulardcclarationen die abgegebene gemeinsame geschwächt werde, und saudt" ^ein die vorjährige Declaration wiederholendes Schreiben an den Residenten ab und verlangte»bei genannten vier Orten über den Sinn ihrer Deklarationen. In Erwiderung hierauf scztc dermit einem an die neun Orte und Abt von St. Gallen gerichteten Schreiben vom 14. Juli auseinandernicht Uebung, daß bei Unterhandlungen von Abgeordneten die vom Committirtcn zurükgcwie!"^ ^ration dem Committenten zugesandt werde, wie die Gesandten der eidgenössischen Orte gegen»Könige gethan; daher habe auch der König dieselbe zurükgcschikt; mau solle also nicht mehr dara