Mai 1670. 791
konnte, indem hinsichtlich der in jenem Gebiete von Bern behaupteten Religions- und Malefiz-
keine Einigung zu crzwckcn war, seither nun aber der Weibcl und der Wirth zu Lüstlingen
»ach jh„x^ vierzehn andere Personen die Religion geändert haben, die übrige Bevölkerung aber
Mnge,^ Aetigcn, Balm und Messen 800 Personen zählt, welche seit der Reformation der evangelischen^«ilion ^^ -
angehörten, findet man angemessen, daß Bern sich mit einem freundlichen Schreiben an Solo-
wende und der Religion halb eine Erklärung verlange; habe dicst keinen Erfolg, so werden dieOrte an Solothurn ein angemessenes Schreiben abgehen lasse», t. (S. u. deutsche gem.uberh.), Die Mitthcilung Basels, daß der Markgraf zu Durlach mit den evangelischen Orten' Bündniß zu treten wünscht, wird in den Abschied genommen. I». Zürich macht auf die Ucbergriffe6 von St. Gallen im Rheinthale aufmerksam, der den evangelischen Kirchendienern roeessus visi-k>e den Priestern zugeschikt, evangelische Gemeinden wegen der voriges Jahr bei herrschender
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^ he eingerichteten extraordinären Abendgebete um 20 Reichsthaler gestraft habe, auch wegen der. HWn Eheansprache zu Arbon und andern Dingen Bedenken errege, rokoroucluin. l. Zürich be-^ Mcßpriestcr Beat Jakob Wagcmann zu Basadingcn landfricdlicher Lästerungen sich schuldig^ Laudvogt aber ungeachtet zweimaliger Mahnungen ihn nicht zur Verantwortung gezogen,^ incompetcnt erklärt habe, indem die Sache vor den geistlichen Richter gehöre. Man findetM ^ entweder die Mcßpricster vor den weltlichen Richter zu stellen oder daß dann auch die evan-i«jGeistlichen als excmpt zu betrachten seien. Tuest will man bei nächster badischer Tagleistung zuerst^ " VIII Orten, dann in der allgemeinen Sizung anbringen. It.. Auch in Bezug auf den zu Ca-Thurgau sich aufhaltenden Sulzer soll wegen seiner gegen die Herrn von Wintcrthur zu Bißcggi wn Gewaltthat der gleiche Modus beobachtet werden. I, Auf Antrag Basels wird an Kurbrandcn-^ ! ^lalz und Hessen-Kassel ein ErinnerungSschreiben erlassen, doch darauf Bedacht zu nehmen, daß bei»ich/^ ^ Stadt und Grafschaft Hanau vorgehenden gefährlichen Neuerungen die reformirte Religion5>ith ^ Schaden komme. «». Aus erhaltenen Bericht, daß die zu Magdeburg neu gebaute Kirche den^.^"krn gehöre, wird die begehrte Steuer eingestellt. ». Dem Johann Leger aus den picmontcsischcn^ ^idcn klch aufhaltend, werden für Dcdieation der Waldcnsergeschichtc 100 RcichSthaler gc-
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^^ ^ezu jedoch St. Gallen, weil seiner in der Dcdieation nicht erwähnt wurde, nichts beiträgt. «»
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^ >!oh. Wirth, evangelischem Prediger zu Herbiöhofen und Teiusclberg im Algäu, werden auf ange-Ersuchen 200 Gulden auf Ratification hin bewilligt. >». Schließlich wird die Erinnerung
s,^ ' daß die evangelischen Orte in Betracht der bedenklichen seltsamen Zeiten und Läufe steif zu-^ halten und die Obrigkeiten ihre Gesandten cvcntualiter zu gegenseitiger Hilfeleistung in allensiz^.^sachen instruiren sollen, beifällig dem Abschiede beigefügt, «z. Zürich und Schaffhausen ver-^seg^" Wittwe des verstorbenen Pfarrers Phil. Thommann in Dörflingcn von Pfingsten
^ ^^hrcö bis Pfingsten 1671 Pfarrhaus und Einkommen genießen und die Pfarre durch ihren Sohnlassen dürfe, bis dahin also die Investitur deö neuen Pfarrers Grübet zu verschieben sei.
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
^ ^»gt. iibllh. 4 Art. 19t). Religions- und Glaubenösachen.