Mai 1670.
5«»4
Conferenz der evangelischen Orte.
Aarau. 1«70, 21».—28. Mai (16.—t8, alt. Kal.).
Staatsarchiv Zürich. Nllg. Absch. Bd. 100, sol. 387. »
Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl, Bürgermeister; Heinrich Holzhalb, Statthalter. ^Samuel Frisching, Schultheis;; General Sigmund von Erlach, Benner. Glarus. JakobLandammaun. Basel. Joh. Rudolph Burkhard, Bürgermeister; Christoph Burkhard, desSchaffh ause n. Johannes Mädcr, Bürgermeister; (Joh.) Jakob Stocker von Ncunforn,Appenzell A. - R h. Pelagius Schläpfer, Landammaun. StadtSt. Gallen. Joh. J^meher, Bürgermeister; Othmar Appenzeller, Reichövogt.
k». Als hauptsächlichste Veranlafiung dieser Conferenz wurden die zwischen Bern unddie Herrschaft Schwarzenburg und zwischen Bern und Solothurn über das Gebiet Bucheggberg oden Streitigkeiten bezeichnet und in Berathung der crstern gefunden: Die Entscheidung über die ^schaftlichen Rechte in Schwarzenburg stehe nicht der Versammlung in Baden zu; daher sei Freibur:,, ^es bei dem Bororte Aufnahme der Streitsache unter die Tractanden verlange, mit diesemweisen, auch möge Zürichs Gesandtschaft bei derjenigen von Lucern darauf hinwirken, daß Lucern ^ ^auf die Tagesordnung seze; wenn dicß aber doch geschähe oder Freiburgs Gesandtschaft vonvorbrächte, soll Bern, auf sein mit Frciburg eingegangenes Burgrecht sich berufend und auf den F"schluß von 1656. in welchem selbes vorbehalten wurde, Antwort zu geben oder in Abstand zu tre ^gern und von den evangelischen Orten dabei unterstüzt, besonders soll auch darnach getrachtet wc^ ^verhindern, daß der Landschreiber darüber etwas zu Protokoll oder in den Abschied nehme.Obrigkeiten wird angetragen, auf bevorstehende Jahrrechnung im Sinne der den 30. Juni t'gcbenen, allseitig ratificirtcn Declaration zu instruiren, mit dem Beifügen, daß man, wenn ddu^^^die Gebühr nicht erfolge, sich an die Beibriefe halten, nämlich mit Geduld warten werde, bis„vff bessere Information vnserer offenbahren besten Inklination zu dcro Interesse vuS gebührendefaction verschaffen thätte." Mit den katholischen Orten soll aber darüber in keine weitere V^rverh^^eingetreten, sondern einfach die gefaßte Ansicht eröffnet und festgehalten werden, auch wenn ^ ,jxe»abweichen sollten, e. Man findet, bei diesmaliger Beschaffenheit der Sachen wegen der Frcicowp . ^keinen ferner« Ernst gegen die Jntercssirten vornehmen, sondern nur darauf beharren zu sollen, "ihr Burg- und Laudrecht aufgekündet werde. «I. Da die katholischen Orte sich der Defension derund der Stadt Genf entziehen ist kein Grund mehr, über die Erbvcreinigung von 1511 weiterzu gehen, als zum Gedeihen und zur Sicherheit des Vaterlandes ersprießlich geachtet wird.innerung, daß der über Bucheggbcrg zwischen Bern und Solothurn entstandene, 1657 durchpromiß zu Baden an Säzc gewiesene Streit wegen unerwarteter Abreise der Abgeordnetenbei der zur Entscheidung nach Aarau angesezten Verhandlung so wenig als bei den später« ^Verhandlungen der beiden Stände (auch nicht auf der eilstägigen Konferenz zu Wynigen, woSache in's Reine gebracht zu haben glaubte, sie sich aber am Religionspunkt wieder zerschlug)