Juni 1669. 783
kc>n ^"^^'Rhoden, dem der Beschluß vom Mai nicht bekannt gewesen sei, dem Residenten die Erklärung,"c dk», mit Frankreich znm Präjudiz gereichende Einungcn und Verträge machen zu wollen,
^ geben und dagegen eine schuldige Pension ausbezahlt erhalten habe; es sei aber nicht in dem Sinne7. ^ß man weder jczt noch künftig mit fremden Fürsten, Herren und Ständen solche Verträge zu'kßcn befugt sei. Mit dem Residenten über den Gegenstand besonders zu confcriren will man, um^ ^ bei den Katholiken Eifersucht zu erwekcn, unterlassen. «I. An die Kosten, welche Landvogt Stürlcr^ ^ Genf-Savoycr Streit aufwenden mußte, werden ihm 166 Gulden vergütet, die nach MaßgabeSt»/" ^uu <665 fcstgcseztcn Gcldscala auf die Orte gelegt werden sollen. «. Ans Ansuchen des^.^Mischeil Gesandten werden für Unterstüzung der Ehcwirthin des Apostaten Jakob Schlatter von
^ die leztcn November gesprochenen 166 Gulden ausbezahlt, t. Dem Antrage des Gesandten»Ilse zufolge wird in den Abschied genommen, ob man dem jungen Herrn Tanner, der sich zu^ ^ Religion bekennt und sich still, fleißig und ehrlich verhalte, zu den jährlichen 166 Gulden noch^bcn wolle, x. Der Gesandte der Stadt St. Gallen erzählt, wie ihr Bürger, HanS Albrechtu»b ^uc seines Eides entlassen zu sein, in das abt-St. gallische Gebiet nach Sitterdorf entwichen
'u dessen auf seine vorhandenen Effecten Beschlag gelegt, hierauf aber vom Abt Güter derkoch. Gegcnarrest belegt und auf verschiedenen Zollstätten schon bei 66 Ballen Waarc abgestoßen^ so daß die Stadt sich gedrungen fühle, Rath und Hilfe bei ihren Verbündeten zu suchen,
rch^^ gefunden, cS solle die Gesandtschaft von Zürich mit dem Landcshofmcistcr von Thurn darüber^ dann aber wurde an die Stadt St. Gallen geschrieben, voraussichtlich würde bei Behandlung der Sache
^ allgemeinen Sizung die katholische Mehrheit im Sinne des Abtes entscheiden; schiedsgerichtliche
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de», zerfallen und über den Obmann könnte man sich nicht vereinigen; am räthlichstcn wäre,
^chobingcr sicheres Geleit zu gewähren, immerhin mit Vorbehalt, daß dieß keine Consequcnz haben
shr» Rechten der Stadt nicht znm Präjudiz gereichen solle. I». Da Bern und Zürich auf ihren An-slbr-^" ^ Collatnr Sccngcn beharren und Zürich auf eidgenössisches Recht sich stüzt, wird Bern^ >ch ersucht, von der Forderung des Abzugs von der Hinterlassenschaft des Pfarrers vorzüglich auch^ ' abzugehen, weil dieß den katholischen Obrigkeiten eine willkommene Vcranlaßung sein müßte, daske»t^ evangelischen Geistlichen zu großem Nachtheil ihrer Wittwcn und Waisen in An-
"'cht b^ ^ bringen; der von den evangelischen Orten im Jahr 16ä6 getroffene Vergleich habe auch^ e/^^' AbzugSrccht da einzuführen, wo es bis dahin nicht geübt worden sei, sondern es an Orten,iln .^^mmlich war, auf höchstens 16 Proccut zu limitiren. i. Obcrstlieutcnant von Beroldingen von^ evangelischen Orte unter dem 4./14. Juli um die Paßbewilligung für ein RegimentMann, sowie auch für Volk aus Mahland oder Deutschland, über das Terri-Burgund, mit dem Verdenken, daß es der königlich spanischen Majestät lieb wäre,tt ^bangelischcn Orte an diesen und künftigen Aufbrüchen Thcil nehmen wollten; ferner wünscht^jc>i ' österreichischen Länder, doch neben den Waldtstädtcn und den österreichischen
^dcr» ^^cnsce noch Frciburg in den Schuzverband aufgenommen werde, wogegen dann, nebens ^^beilen, der Handel in die Länder der spanischen Krone begünstigt, besonders aber Geld undIn - ^ ^ Vertheidigung der Waadt anerboten und die Waadt in die Erbeinung eingeschlossen würde,"kui andern Schreiben an Bürgermeister Hirzcl in Zürich vom 5./15. Juli anerbietet Beroldingen,