782 Juni 1669.
daß es bei seinen Privilegien belassen worden und das Ärgerniß vermieden geblieben wäre i es ersucht demnach diemit ihren hochweisen Nachschlügen dahin zu operiren, daß es zu seinem billigen Jntent gelange. Nachpäpstlichen Breves und des Schreibens des Nuntius wurde, in Betracht, daß besagtes Decret von Seiten desErecution des zu weit ertendirten fraglichen Decrets niit „unerhörtem mocko vndt großem seunävlo" vorgenommenbeschlossen, dem Gotteshaus Einsiedeln die Hand zu Erlangung seines Rechtes zu bieten, jedoch ohne Vcrlezunglichen Immunität. Es werden daher zu diesem Zwcke Schreiben entworfen an den Papst, den Nuntius und ^ ^von Constanz. Da aber Luecrn, selbst auf schriftliche Vorstellung hin, seine Mitwirkung ablehnt, aus Grund, weiden bereits vergeblichen bisherigen Bemühungen wenig Aussicht auf günstigen Erfolg in der Sache sieht und m » ^wcitern Schritten lediglich eine Comprvmittirung der eigenen Würde erblikt, so werden besagte Schreiben allein ^übrigen Orte Namen überlassen. Im Fernern wurde beschlossen, nicht eher von der Sache abzustehen, als bis w„zue nothwcndiger weiterer Verhör vndt gebührenden Vermittlung werde gelangen mögen." — (Nidwaldner Exemp
Conferenz der evangelischen Orte bei Anlaß der Tagsazung zuBaden. !««!», t!v. Juni.
Staatsarchiv Zürich. Allg. Absch. Bd. reo, kol. so».
Gesandte von Zürich, Bern, Glarus (Statthalter Joh. Heinrich Elmer), Basel, SchalHausen, A p p e n z c l l A. - R h., Stadt St. Gallen. S. allgemeine Tagsazung (Absch-
«. Daö im Mai zu Aarau an die Gcncralstaaten entworfene Schreiben wird wegen bcde"Zeitumstände etwas geändert. Es wird nämlich als Ursache verzögerter Antwort die Verschieb""^ ^damals erwarteten allgemeinen Tagsazung und die Wahrnehmung mancher bedenklichen Erschau" 'den katholischen Kantonen vorausgeschikt, sonst aber die im ersten Entwürfe ausgesprochene Bcrei -die verlangte Werbung zu gestatten, wiederholt. I». Genf berichtet, daß hinsichtlich der mit d"" ' ^von Savohen obschwebenden Streitigkeit der Herzog an den Vertrag von St. Julien von .
mehr gebunden sein, hingegen an den zu Vcrvinö zwischen Frankreich und Spanien betreffs ^geschlossenen Vertrag und die von Heinrich IV. am 13. August 16l)l gegebene, aber Genf u>rührende Deklaration sich halten wolle, und bittet nun um Rath. Dieser wird dann auch vorläufig ^ertheilt, die Stadt Solothurn, welche den Vertrag von St. Julien vermitteln geholfen habe, umnachbarliche Hilfe zu ersuchen, dann aber auch eine Abschrift jenes Vertrags an die evangelisch^ ^einzusenden, welche dann mit der solothurnischen Gesandtschaft darüber conferiren werden. Aus ^eingelangte Antwort Genfs wurde dann an den Herzog ein Schreiben erlassen: Man habedaß die nach Turin gekommene Gesandtschaft von Genf angewiesen worden sei, in Chambcrhbeiden vordersten Präsidenten und mit dem Generalprocurator du CreSt zu eonfcriren, als ersteung aber die Verzichtlcistung auf den Vertrag von St. Julien gestellt worden, daher die Genfer Gesa» ^unvcrrichteter Dinge heimgekehrt sei; man sehe sich daher veranlaßt, den Herzog an die zumachte Punctation zu erinnern und ihn zu ersuchen, daß er die Beamten diesseits des Gebirgs zuachtung des Vertrags von St. Julien anhalte, e. Des französischen und österreichischen GeschOl ^ ^hat es bei dem im Mai gefaßten Beschlüsse sein Verbleiben. Der Gesandte von Appenzell meldet zw