780 Juni 1669.
Durlach auf dem Rhein auf fremde KaufmannSgütcr gelegten beschwerlichen Zolls nötigenfalls die beideVororte Zürich und Lncern Hilfe leisten. in. Die ausländischen, oft mit falschen Briefen herumziehe»Bettler und Steuersammlcr soll man in ihr Land zurükwcisen, den einheimischen mag man nach«-»'geben, ii. Auf Bitte ObwaldcnS werden die Abgebrannten von Alpnach, besonders Melchior Brill 'ä'den Obrigkeiten zur Beisteuer empfohlen. «». DaS Gesuch des Gastwirthö Michael Ebcrli zumin Einsiedeln um Ersezung und Erneuerung der in seiner großen Wirthöstube eingeseztcn, nunblichcncn Ehrcnwappcn der XIII Stände wird auf folgende Jahrrechnnng verschoben. I»« Die A>»der Grafschaft Baden veranlaßcn eine Verordnung über die WährfchaftSzcit. Da nämlich daS st»'fallende Vieh an einigen Orten innerhalb eines JahrcS und drei Tagen, an andern Orteneines halben Jahres und drei Tagen, an noch andern innerhalb sechs Wochen und drei Tage»Verkäufer zurükfällt, aus einer langen Währschaftöfrist aber lange Streitigkeiten und viele Koste» Z"stehen Pflegen, besonders wenn daS Vieh durch mehrere Hände gegangen ist, wird festgesezt, daß ei»presthaftes Stnk Vieh innerhalb sechs Wochen und drei Tagen dem Verkäufer zurükgcstellt werde»und von ihm angenommen werden müsse. Gegen benachbarte Orte soll daö Gcgcnrechtden. «z. (S. u. Baden), i. (S. u. Freiämter). (S. u. Thurgau). t. n. ». (S. u. F>»>»'» ^v «I«I. (S. u. Rheinthal), rv. u. tt. (S. u. Frciämtcr). (S. u. Thurgau). I>^
SarganS). II. (S. u. Thurgau). I^Ii. (S. u. deutsche gem. Vogteien überh.). II-Streits zwischen Bern und Freiburg wegen Schwarzcnburg und gewissen Landmarchen wird eineferenz auf den 30. August/9. September nach Ölten angesezt. iiim. (S. u. Baden).
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
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Iii». Nachdem alt-Landammann Joh. Anton Püntiner von Uri und alt-Landamman» Zl.
Rcding von Schwhz über ihre Obcdicnzgcsandtschaft nach Rom und über das einsicdcln'sch» Gel ^richt erstattet hatten, und Pater Augustin (Reding), Dekan zu Einsiedel», im Namen des Fürst» ^ ^Geschäft recommandirt hatte, wurde das päpstliche Breve sammt dem Begleitschreiben des N»» 'gelegt, worauf in Umfrage kam, wie man die Schreiben beantworten und ob man den Bischt ^» ^stanz um gütliche Handlung ersuchen wolle. Lncern aber weigerte seine Mitwirkung.
Schreiben des Nuntius betreffend die Landschaft Waadt wurde wie früher beruhigend geantwortet- ^ ^Frciburg erhält auf Ratification hin die Zusicherung bundeSgenössischen Schuzes für seinen An ) ^der Waadt. qq. Da eine zu St. Urban zwischen Frciburg und Bern wegen der Herrschaftbürg und einigen Märchen gehaltene Consercnz nicht zum erwünschten Ergebnis führte, wird »a ) ^hörtcm Bericht des crkicsctcn Ehrensazeö, Landammann Abybcrg, eine andere Confcrcnz »ach ^gcsezt und beschlossen, sofern diese ebenfalls ohne Erfolg bliebe soll dem Stande Frciburg z» ^^^xsfschein Rechte verhelfen werden, i'i». Die von Graf Casati und Oberst K. von Bcroldingcn >» ^ ^der Erbeinung cingekommencn Schreiben werden im Sinne des in der allgemeinen Sizung jsssal! ^fchlusscs angesehen, doch noch besonders beantwortet. Oberst von Bcroldingcn meldet, dapdem Gubernator, Magistrat und Salzherrn zu Mahland einen Vertrag abgeschlossen habe,wegen der vier noch rcstircnden Jahre der Salzadministration auf daö Jahr 1673 die Summe vo» ^ ^Kronen theilö auf königliche Einkünfte, theilö auf die Salzadministration angewiesen sei, von j»»»