Juni t669. 779
^^'bstellig zu machen habe, daß, wie Wallis bereits gethan, so auch die III Bünde sich den Be-^ conformircn gemahnt werden. «I. Um bei den sehr von einander abweichendeni» en' ^^"bten in der österreichischen ErbeinungSangelegcnheit einen einträchtigen Beschluß
"üge so dem von dem Freiherrn von Schönau im Namen des Kaisers erneuerten Wunsche Gc-
^»l H wurde ein Ausschuß mit Entwcrfung eines ProjcctS beauftragt, das nach Besprechung mitSchönau zu dem Antrag führte, bei dem abgeredeten eidgenössischen Dcfensionale und^ ^cs von Schwhz, Uri, Unterwaldcn und Zug auö Rüksicht auf ihr Bündniß mit Savohen bc-^68 ^ukhaltes) der hinsichtlich der Waadt und der Stadt Genf gegebenen Erklärung vom MärzSck ^bleiben, die österreichische Erbcinung gegen gebührende Reciprocation in Treuen zu halten,»nd erbvereinigten Länder, wenn die Waldstädte, Constanz und Bregenz in Gefahr kommen
kcng Kaiser angefangen ist, den österreichischen Erzherzogen die Werbung von höch-
»och ^ Mann zu gestatten und, sofern diese Zahl nicht zusammen gebracht würde, die fehlende Zahl»nter ^-.^^"^schen Defcnsionalc zu'ergänzen; "bles dicß auf Kosten der kaiserlichen Majestät und^istc bcr Gcgenhilfe. Innert drei Wochen nach Empfang des Abschieds sollen die Orte ihre
^ bei Projcct nach Zürich einsenden, e. Die Bedenken Basels und Schaffhausens,
die Gränzortcn keine zum Defcnsionalc gehörige Mannschaft entbehrt werden könne, wurden
!.^^'chcrung beseitigt, daß man gegentheils ihre Kräfte durch Zusendung von Mannschaft ausUnd ^ verstärken werde, f. Die von der Königin von Spanien dem Grafen Casati zugestellte^ Ocst» Oberst Karl Konrad von Beroldingen überbrachte, in Bezug auf die Erbcinung
bejfz^ und Burgund, sowie die TranSgrcssioncn der im französischen Dienste stehenden Truppen,
^aussprechende Zuschrift wird zu beantworten entbehrlich erachtet. Ax. Bern wünscht zu er-^n-ös's^ ^'usichtlich einer Tcrritorialverlezung zu thun sei, deren sich in der Landvogtci NcuS, von dem^andvogtc des Ländchens Gex ungehindert, zwei Herren de Manzclles und de Briguemont^hnc Reitern vom Ländchcn Gex auö schuldig gemacht haben, indem sie einen dort
litt^ geborenen Franzosen, Herrn von Martilli, sammt zwei Dienern, als sie auf die Jagd auSge-ki»^ ' überfielen und gebunden auf französischen Boden fortführten und einen der Diener durchNeisr k verwundeten, ein Vorfall, der um so ernstere Erwägung verdiene, da auf ähnliche
bei Jahre das Gebiet SolothurnS vcrlezt worden sei. In Betracht, daß Reklamationen
' ^üdentcn Mouslier oder bei dem Könige selbst wenig Erfolg zu erwarten hätten, fand man^ ^^^u die Thäter vor seine Gerichte lade und, wenn die Beklagten nicht erscheinen, in con-^'Nitt^ lasse. I». Der Fürst und die Stadt St. Gallen, nachdem sie auf freundschaftliche
^llkü,/ ^ gegenseitig des Arrests entschlagcn haben, werden eingeladen, durch gleiche Säze und^">Nwn ^^'^nchter innert Monatsfrist sich zu vereinbaren, wobei aber Schwhz gegen eine dem Her-de« ^/'"gegenlaufcnde Benamsung der Säze protcstirt. I. (S. u. Thurgau). Ii. Die Gesandtschaftächtet " ^ werde von der Stadt Rheinfclden dem Stande Bern imputirt, einen neuen Zoll
^»b«m während die Zottstätte alt, man auch, wenn etwa daselbst eine Jnconvcnien; stattge-
^wibm ^ gebührender Rcmedur crbötig sei. Man findet hierauf angemessen, bei Rheinfclden und^bei«« ^eundlichc Rcmedur anzusuck)en und dem Herrn von Schönau die Zollsachen im Sinne derzu empfehlen. I. Der Stadt Basel sollen in der Abwehr des von Seiten der Markgrafschaft