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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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October 1668.

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487.

Conferenz der VII katholischen Orte.Lucern. 1008, 20 und 30. October.

Staatsarchiv Lucer». Allg, Absch. Bd. I.VII, kol. Stt.

^^chlug" Alphonö von Sonnenbcrg, Schultheiß; Christoph Pfhffer, Pannerherr;

Dannenberg, Venner; Franz Pfhffer, des Raths. U r i. Karl Franz Schmid, Land-

!v'<. ^uton Püntincr, Landeshauptinann. Schwhz. Kaspar Abhberg, Landammann; Joh.a. ° «ncviiia c>t. ... .. ^ . _ . . .

alt-Landammann. N nterwa lden. Heinrich Bucher, Landammann, und ObcrstlieutenantNidvLandeshauptmann, von Obwaldcn; Joh. Melchior Leu, Landammann und Pannerherr,Pctc ^ Brandenberg, Ammann; Jakob Andcrmatt, alt-Ammann. Freiburg.

H ^ ^attrau, Schultheiß; Franz Peter Vonderwcid, Gencraleommissär. So lothurn. Haupt-^ Wagner, Stadtschrcibcr.

a» ^arbcreitung auf die bevorstehende Tagsazung wurde nach geleistetem eidgenössischem Gruße^ Nesih. . ^ gerichtetes Schrcibeil des Kölligs Ludwig von Frankreich sammt Begleitschreiben^Zeflosst,! ^ ^ ^auölier in Bcrathung genommen. Beide Zuschriften schienen von demselben Concipicntcn^ »ig» wiederholten das alte Lied des Residenten mit neuen Verweisen und Vorschriften, so

^ der i5> entscheiden konnte, ob man sie ganz mit Stillschweigen übergehen und die Zeit, da' '^uassen wieder mehr bedürfe, abwarten, oder, sei cS schriftlich oder durch eine Gesandtschaft,^ drotM. ^ Gefahr aussezen solle, noch größer» Affront davon zu tragen, besonders wennwegen der neuen Liga, für welche andere Staaten ihrer Religion sie zu gewinnen^ . "'^^alten. Luccrn suchte diese Besorgnisse also zu widerlegen: Wenn auch die Gesandtschaftenvo,^! ^^chten Erfolg hatten, so wirkte diejenige von l602 nachhaltig bis 16Z8; auch^dtlei,,/^ anfänglich gutes Glük; freilich müßte man dann das Strafverfahren gegen die

die

. Zurükkunft der Gesandtschaft aufschieben; wolle man aber keine Gesandtschaft, so solled!rheb ^ "^en Hauptleute, ob sie erscheinen oder nicht, unnachsichtlich verfahren, besonders Stuppa,Unheils, von dem die meiste Widerspänigkcit, Verspottung und Schädigung herkomme,^ltlvort einen Preis auf seinen Kopf sezen. Auch Schwhz erklärte sich gegen eine schriftliche

. !vl)szs < ^ ' >'li "^

Str ' Gesandtschaft; Andere weder für das eine noch für das andere; dagegen soll

die ^"^^n siegen die Hanptlcutc durchführen, dem Residenten Moussier vor Bezahlung der- blande " ^ abschlagen. I». Das Sckrcibcn des Nuntius, daß man freie ReligionSübung imVerw""^ ^^'"si"' loU, daß die Kirchengüter inPractik" gezogen werden

h "^egts auf frühere Beschlüsse, bei denen es sein Verbleiben habe. r. Der Wunsch des

"löch^" ^ nächster Tagsazung das ErbeinungSgeschäft zum Abschluß gebracht

Hon' willfährig beantwortet. «I. Entgegen dem Geschrei, daß auch in der Grafschaft Kh-^kich ^r Stadt Zürich selbst die Contagion eingerissen sei, beruft man sich auf die

offenen sorgfältigen Anordnungen und die völlige Unvcrdächtigkcit der beiden Seeufer, so