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September 1668.485.
Conferenz der V katholischen Orte.
„Uri." 1<»K8, nach dem 13. September.
LandeSarcknv Tchwnz.
Ein Abschied über diese Conferenz fand sich nicht vor, sondern nur die vom 13. September datirteSchwyz: » Bei allem mitzuhelfen, was zu Gottes Ehre und des Vaterlands Gedeihen diene! >» bei tlri zu n ^was die von daher geschikten Zeddel für Ungemach und Unruhe bewirkt haben, mit Ersuchen, solche Friedens ^ ^ ^plarisch zu bestrafen: e darauf zu dringen, das, diejenigen, welche die badischen Gesandten wegen der 2getadelt, entweder von der Obrigkeit zu Uri zu gebührender Genugthuung oder zur Erwahrung ihrer Aussagen ^werden: «>- bei der Jesuitensteuer sich mitzubetheiligen, doch nicht höher als mit lvv Dueaten. — ^
Schwyz werden genannt Landammann Kaspar Abybcrg und Statthalter Franz Ehrler. --
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Conferenz der Orte Uri, Schwyz und Nidwalden.
Brunnen. 1<»<»8, 12. October.
LandeSarchtv Nidivalde». .
Gesandte: Uri. Joh. Pcrcgrin von Beroldingen, Statthalter; Joh. Karl EmanuelLandammann und Panncrhcrr Schwyz. Kaspar Abybcrg, Landammann; Martin Bclmont vonbach, alt-Landammann; Joh. Franz Reding, alt-Landammann; Karl Büclcr, Sckelmcister. NidwJoh. Franz Stultz und Joh. Ludwig Lusst, beide alt-Laudaminann.
«. Nach Vorlegung dcö von Obwaldcn an Luccrn, betreffend die KricgSkosten von ^ ' ^igangcnen Schreibens, laut welchem Obwaldcn nicht nur nichts zahlen will, sondern auch der ^vorfallenden allgemeinen LandcSgefahren nicht in eigenen Kosten zuziehen zu wollen, wird bei ) ^nach Anleitung deö Vicrwaldstättcbundcö Luccrn um Anstellung eines RcchtötagcS zu ersuche»-Bezug auf die Prätcnsion Lucerns, zu der Dcputatschaft nach Rom auch ein Mitglied beizuordn^^cö ihm als Vorort jederzeit zukomme, wurde, in Erwägung, daß dicß nicht mit den Absch'^"stimmt, die Gesandten aber darüber nicht instruirt sind, eine Einwendung für die obschwebcnde Vnachthcilig sein möchte, die Entscheidung endlich sammtlichcn katholischcit Orten zuständig ijt, cl"darüber hinweg gegangen.