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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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764 Octobcr 1668.

daß auf Mahnung Zürichs verzichtet wird. Für Rapperswhl, das wegen Jufection von St.

Bann gesczt wurde, mögen die Schirmorte sich verwenden, e. Frciburg erzählt, daß im .

Bern dem Vorschlage, von beiderseits unparteiischen Orten Ehrcnmittcl zu erbeten und durcheinen freundlichen Vergleich zu versuchen, von Bern nur mit der Beschränkung beigetreten werden w ^daß, wenn kein Vergleich zu Stande komme, die Sache nach Anweisung des Burgerrechts 3^^"^nicht mehr bei den cilf unparteiischen Orten anhängig gemacht werde, wodurch also Freiburg .die Alternative gesczt würde, entweder die Usurpation Berns anzuerkennen oder einen Obmann ^oder Basel zu wählen, hiemit über alte entschiedene Rechte einem neuen Nrtheilsspruche sich zuMan findet die von Freiburg angedeuteten Bedenken begründet und so beschaffen, daß die unpartc» ^und besonders die katholischen Orte sich verpflichtet achten müssen, für die alten entschiedenen Rcchtczustehen, k. Dem Nuntius, welcher warnt, in die neue Liga mit den uukatholischcn Fürsten und "einzutreten, soll mündlich die beruhigende Antwort gegeben werden, daß den katholischen Orten dick ^keinerlei Antrag gemacht worden sei. Uebrigcnö würden sie sich im Fall eines solchen Anerbietensgehörigen TcrminiS zu halten wissen, werf dan sach, daß man Ihnen andcrwertß zue einer ^Resolution Vrsach geben würde." K. Bei Berathung der den Gesandten nach Rom mitzugebendes^struction beschweren sich Uri und Schwhz, daß Lueern auch einen Gesandten mitgeben, hiemit sich "die Reihenfolge der Stände halten wolle. Lucern bestreitet, daß, wie behauptet wurde, imein solcher Umgang verabredet oder je strenge beobachtet worden sei, glaubt als katholischer Bs" ^eine Repräsentation bei solchen Ehrengesandtschaftcn Anspruch zu haben. Auch andere Ortesolche Repräsentation Lucerns nicht nur billig, sondern nüzlich und nöthig. Lueern erklärt, wen»ficht von Uri und Schwhz die Mehrheit erhalte, von sich aus einen besondern Gesandten Z"sichtigtcn Obedienz nach Rom abordnen zu wollen. Inzwischen wird die Sache bis auf nächste ^Tagsazung verschoben. I». Solothurn entschuldigt seinen Mitbürger Oberst Mollondin in Bc r ^ ^zurükgcsandten eidgenössischen Schreiben; der Fehler und Unglimpf falle viel mehr auf AndereI. °Baron Greißh wünscht, daß auf die Mittheilung des vom Herzog von Savohen mit GenfVergleichs geantwortet werde, was dann auch beglükwünscheud geschieht, k. (S. u. Thurgau)-der Prälat von St. Gallen versichert, daß er weder der Judikatur Zürichs Eintrag zu thun,fremdes Gericht anzurufen begehre, wünscht er friedliche Beilegung des mit Zürich wegen Elgg ^ ^ ^den Spans. Daher wird Zürich ersucht, dießfällige Instructionen nach Baden mitzugeben. ^'^,ilSargauö). «. (S. u Frciämtcr). «, (S. u. Thurgau). Z». Es wird ein Ausschuß deesrdnest^ i,ulCommissär Gnocchi zu Flüelcn wegen der Contagion zu verhandeln, um was er ersucht; auch "sein Verwendcie dcm Giuseppe Ridolfi, Cavalicr dcö Sanitätstribunalö zu Mayland, ein Rcco »i»>au ^schreiben an den Hos in Spanien crtheilt, und ebenso dem Gnocchi selbst ein Attest für ^ ^ vist^guten Dienste hinsichtlich dcö Zurzacher Markts. «>.Waß dan noch fcrncrß bcrichtwürtigc^^^,Eonfercnz möchte vff die paan khomen sein, so hierin nit vermeldet wcre, wirdt den Hellen ^ ^sandten allerseitz anHeim gestellt Ihren Herren und Oberen durch vßfüerlichcre Relation deß)aeröffnen."