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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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761
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September i668. 7kl

antworten beschlossen, er solle den betreffenden Gerichtsherren verdcutcn, daß sie das badischesich^ von Zürich confirmirt, zu vollziehen sich nicht sollen gelüsten lassen, bevor die Obrigkeiten

^chlcißj' ^ ^gesprochen haben. Inzwischen soll der Landvogt an der obrigkeitlichen Autorität nichts ver-^ Ha»ö Zwissig, der Wirth in Flüelcn, und Mitintercssirte wegen der Aufnahme der-Paadt in die eidgenössische Protection, laut der in Schwyz aufgenommenen Kundschaften, dieju ^Schafte» der löblichen Orte bei dem gemeinen Mann schändlich verkleinert haben, ist mündlichBhutan' ersucht, ehestens einen Rcchtstag dafür anzusezcn, und jedes Ort soll eine einfache

^tiejb senden und SatiSfaction begehren, e. Der Antrag, dem Baron Grcißh die fernere

ch n> ^ waadtländischen Angelegenheit durch einen Ausschuß untersagen zu lassen, wird von Lucern^russ/ ^ angesehen, da solches demselben bereits particulär angesonnen worden sei. Uri ist nicht^ übrigen drei Orte berufen am folgenden Tage den Dolmetscher des BaronS Greißy,^>traq ^"^ucz, auf das Rathhaus, um ihm die zwekdicnlichcn Eröffnungen zu machen. «I. Deriil>e>Mp Heiligkeit wegen der Landschaft Waadt den rechten Bericht zu geben, erschien ebenfalls^ mehr, da der Nuntius den bewiesenen katholischen Eifer belobte, v. Da die von^»u>w - ^e Hauptlcute in französischen Diensten abgelassenen Schreiben abermals uncröffnct zurük-Zürich ersucht, alle betreffenden Orte zu erinnern, daß sie ihre angehörigcn Haupt-^ter stiren uud zwar die Citation einem der nächsten Freunde des betreffenden Hauptmanns

'»den, ^ Drohung zu desselben Händen auf Privatwagen zustellen lassen, k. Schwyz bringt an, daßTtres^ Dlchinariuö, Bischof von Constanz, und dem Kloster Einsiedcln obschwebcnden

llnksw Privilegien des Klosters widerstreitendes Brcvc von dem Official, auf eine selbst für die

^halb ^"stößige Weise, in den Höf»» und zu Reichenburg exequirt worden sei. Dem Antrage,^ schreiben, wird die Bemerkung entgegen gestellt, die früher in derselben Sache^icher^ verloren gegangen, kürzlich aber neu ausgefertigt und abgesandt worden, daher

gewartet, dagegen bei Abordnung einer Obcdicnz-Dcputatschaft nach Rom auch hierüber^!pedit " "ütgcgcbcn werde, x. (S. n. Baden). I». Beiläufig wird abermals die oft unrichtigeöstlich ^ Baden gefaßten Beschlüsse gerügt. Daher soll auf nächster Tagsazung dem Landschrciber^>ben werden, in solchen Sachen besser aufzumerken und beständig beim Protokoll zu

^ücn wichtige Sachen in i'Ioinr sessiono vorgelesen werden. Auch wird Schwyz ersucht, dem^chc» " des jüngst nach Savoycn gesandten Sck?reibcnö, das durch Hauptmann Schindler

^ gebracht worden sei, nachforschen zu lassen. I. (S. u. Thurgau). Das^tte ^ürjchs^ daß die Absicht walte, die gcldcrn'schcn und Patagonthalcr als zu leicht z» verrufen,dc»j^ ^ beantwortet, daß man cS dabei beruhen läßt, jedem Orte vorbehalten, nach eigener Eon-^^"^cln. I. Das Schreiben des Sanitätötribunals in Mayland, daß aus dein Bcrncr Gebiet^hciit Lauiser Markt Zugang erhalte, wird von Uri beantwortet und auch nach Bern mit

H ^ Bemerkung an leztercö Ort, daß man seine Angehörigen passircn lassen würde, wenn es^ ^ud dicßfalls eine Moderation auswirken könne.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

> Art. 527. Kirchliches u. GlaubcnSsachen.

». Art. 352. Kirchliches u. GlaubcnSsachen.

öv