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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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756
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756 Juli 1668.

Zahlungen leisten und ihren Kaufleuten den Genuß der bundesgemäßen PrivilegienDie darauf erfolgte Entgegnung des Residenten, daß der König immerhin werde wissen wollen,Vertrag mit Oesterreich ihm nicht nachtheilig sei und daß bis dahin über die gemachten Ansprüche mcy ^getreten werden könne, blieb unbeantwortet; dagegen wurde die Recrutirung einstweilen eingcl e ^ein Verzeichniß der Hauptleute der Freicompagniecu zusammengetragen, k. Mit kaiserlichem Crede» ^schreiben, datirt aus Laxenburg vom 6. Mai, versehen, zum Zweke fortgesezter Unterhandlung u ^reciproea tlokousio zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft, eröffnet der Freiherr D>ctu ^Schönau, der Kaiser sezc voraus, es werde sich das ganze eidgenössische Corpus, nicht bloß die? czur Erbeinung mit dem Kaiser im Sinne der Verträge von 1474, 1477 und 1511 conformiren, zuseitiger Hilfe in Abwehr aller feindlichen Angriffe, und zwar so, daß die Eidgenossenschaft im ^dem Kaiser auf sein Begehren zu Besezung der österreichischen Erblande und Verstärkung der Garn ^6000 Mann Fußtruppen oder, wenn er so vieler nicht bedürfe, auch uur 200 bis 500 liefere und Zw ^der Weise, daß, mit Ausschluß jeder Einmischung in die politioa, ot. eivillu,, das UntercommandoAdministration der Justiz den eidgenössischen Offizieren, das Obercommando aber dem Comman ^des betreffenden Plazes zustehe, die Religionsübung wie bei den in spanischem Dienste stehenden Trupps ^finde, der Unterhalt endlich auf monatlich 5 Kronen zu 24 guten Bazen angesezt werde; dagege" W ^Kaiser den Eidgenossen in ihrer Roth neben 6000 Mann Fußtruppen noch ein Regiment ^500 bis 600 Pferden zu Hilfe senden und einige Monate lang besolden, wobei die Eidgenossen > ^Proviant zu sorgen hätten. In Bcrathung dieser Vorschläge wollte Zürich abermals sich ausWaldstädte, Constanz und Bregenz beschränken, Bern mit den katholischen Orten dagegen beiMärz gegebenen Erklärungen beharren, Schaffhausen nebst Appenzell A.-Rh. und Stadt St. ^nicht oder nur im Sinne Zürichs eintreten, während Glaruö bei der Stimmgabe im März bleibt. 2!^ ^unterhandelten dann auch allein mit dem kaiserlichen Abgeordneten über ein Projcct, demzufolge ^ ^Bern, Lucern, Uri, Schwhz, Unterwalden, Zug, katholisch GlaruS, Freiburg, Solothurn, Appens - ^und Abt von St. Gallen bei dem Märzbcschlusse bleiben und der Specialität der 6000 Maun ü^ ^zu sein begehren, fremde Offiziere ablehnen, monatlich fünf ReichSthalcr Sold für den Ma«uZugeständniß verlangen, daß 90 Mann für 100 Passiren, als Hilfeleistung in eigener Roth ^0 ^Reuter oder eine entsprechende Geldunterstüzung gewährt werden müsse u. s. w. Uri behaut ^hinsichtlich der Waadt gefaßten Beschlüsse der Landsgemeinde, will sich aber bei eintretendersöndern; die übrigen Orte lassen es bei dem im März Verabredeten bewenden. I». Solothurudaß zwar die Hoffnung, mit dem Bischöfe von Basel wegen des Buchsgauö einen Vergleich zu ^nicht aufgegeben werde, es aber doch seine Bedenklichkeiten und bösen Conscqucnzen habe, wenn ciu ,undvierzigjähriger Besitz in Frage gestellt und auch Bern kraft des Marchenbriefö mitwerden sollte. Es wird daher rathsam gefunden, den Obrigkeiten die Sachlage nochmals zu hiutu ^l. In der zwischen Bern und Freiburg über die Herrschaft Graßburg und die Gränzmarche" . ^ hieMurten und Erlach obwaltenden Streitfrage meint Freiburg, weil es neue Streitigkeiten scie», ^XI Orte zu entscheiden; Bern aber protestirt dagegen. Die XI Orte bestellen daher eineneine friedliche Beilegung einzuleiten, worauf dann den beidseitigen Obrigkeiten empfohlen wird,