Juli 1663. 755
Tractament nochmals wiederholt, die ohne Bewilligung angenommenen Freicompagniecn,1. Ein vom 2. Juli aus St. Germain datirteö königliches Schreiben spricht unter
Ob auf vie durch den Residenten gemachten Eröffnungen die Hoffnung auö, daß daö gegen den
dieser Nkollondin wegen des Zugs nach Burgund eingeschlagene Verfahren nicht fortgcsezt werde; inverschob ^ König auch wirklich die Reise desselben und der übrigen Hauptleute so lange
^ oen, bis über die eigentliche Intention der Tagsazung mehrere Information eintreffe. Oberst Mol-" i" stobst schreibt am 8. Juni ans Paris, daß daö an ihn und die Hanptlcute gerichtete Schreiben" 3ar nicht im Lager vor Lille, daö am 27. August übcrgicng, sondern erst am 26. Octobcr durch Licu-»>in ^ '^iauben zu Gesichte kam, als das Regiment schon auseinander gegangen und der angesezte Ter-verflossen war. Hauptmann Stuppa aber klagt in einem Schreiben vom 11. Juni, daß, wäh-^ Andere, die dasselbe was er gethan haben, an ihre heimatliche Obrigkeit gewiesen worden seien, er^ Tagsazung verantworten soll, angeklagt von solchen, die ihn nur darum hassen und verfolgen,^ l>e zu Stelle nicht gelangen konnten, die er inne habe, aber auch in Eifer und Treue gegen die^"°l7enschast hinter ihm zurükstehcn; denn er sei es gewesen, der mit Bezug auf den Tractat Ein-dxr ,""6 ^geu Thcilnahmc am Zuge nach Burgund erhoben habe; und wenn ein parteiloser Mann mit»uck seines Benehmens beauftragt werde, sei er erbötig, nicht nur für diese Thatsache, sondern
die k Beweis zu leisten, daß er stets der erste gewesen sei, jedem Hilfe und Rath Bedürftigen an^Ha»d zu gelM u. s. w. Hauptmann Erlach dagegen war persönlich erschienen, erzählte auch, welchen^ "ach Burgund hatte, und legte in Bezug aus den behaupteten Richtempfang
/^iificatc vor. ES wird hierauf beschlossen, Mollondin, Erlach und Stuppa nochmals auf den 25.desh^^' November vorzuladen. Zugleich wird aber auch beschlossen, die im Widerspruch mit dem Bun-Mrag stehenden Freicompagniecn heimzurufcn, die Hauptlcutc und ihre Untergebenen bis auf die^ ^ ougcseztx Tagsazung bei Verlust des Bürgerrechts und Landrcchtö zum Austritte aus dem DiensteAchten und die einzelnen Stände, sowie Biel, die III Bünde und Wallis und endlich auch durch
V''V^beuf 'allS Im Zurükberufung ihrer besondern Frei-er verbündeten Städte die Herrschaft Neuenbürg Abordnung ihrer Gesandtschaften auf/s-Mieen aufzufordern, die III Bünde und Wa '^uch Unterdessen
Tagsazung zum Zwckc gemeinsamer BcraN ö ^ Bereitwilligkeit erklärt, wenn cö ge-
^ vom Residente.. MouSlicr ein Scheiben angelangt, ^ ^ ^cr Wald-
^»scht werde, ebenfalls in Baden sich einzufinden. z g deö mit ihm geschlossenen Trac-
^ in den eidgenössischen Schnz von dem Ken.gc denjenigen der Verbindung m.t
angeschen würde. daß auch die von Oesterre>ch ü ^ Franken an Pensionen und Gratis"ukreich sehr uachstehen. indem der König W ^ ^ ^ ^ Franken sich be-tonen an die Eidgenossen auSthcile und d.e Haud^P . hei lcztcr Tagsazung gemachten An-
und daß auch jezt. sowie die eidgenössische ö ^ ^ veranstaltet werden In
sich einverstanden erkläre, die Bezahlung der Pe n ^efugruß
hierauf wurde jedoch erwidert, mit Oesterreich m. B lieben Vaterlandes
im Vertrag mit Frankreich vorbchaltenen Souvcra a , „ ob-
sie sich mehr als die Ertragenhcit der wenigen ^ Reside.it ihnen die schuldigen^ angelegen sein." wünschen nun aber auch zu erfahren.