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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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744 März t668.

fahrt willen thun möge und wolle." DaS durch den Ausschuß entworfene Projeet befriedigte denvon Schönau nicht, daher man sich zu etwelcher Emcndatiou desselben herbeiließ. Die Orte Züuä), ^Glarus, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell A.-Rh , Stadt St. Gallen und Biel waren aberweit instruirt, weßwegen sie bei ihren Obern neuen Befehl einholten, thcils durch persönliches Aa ^gehen, theils auf schriftlichem Wege. Die einlangenden Antworten waren aber uicht allseitigsprechendem Sinne, da man es lieber bei dem bisherigen Verstand der Erbcinung belassen will, ^ ^man sich bisher wohl befunden habe; nur die vier Waldstädtc, Constanz und Brcgenz wollte man m ^ ^falls in die Verteidigung aufnehmen. Da nun aber die übrigen Orte, denen sich auch Bern,

Solothurn anschlössen, am Projeet festhielten, sofern sich der Kaiser rceiprocirlich erkläre, waS auozu ^Herr von Schönau übernahm, so erklärten die nichtzustimmcndcn Orte, ihre fernere Entschließ»'^ ^Waldvogt nach der österlichen Zeit überschreiben zu wollen. Dem Ausschuß, welcher das ^

Herrn von Schönau überbrachte, versprach dieser, auch des SalzwcsenS und der ausstehendengeldcr wegen sein Möglichstes thun zu wollen. «I. Den Antrag Zürichs,in Betreff der L»» ^Waadt und der Stadt Genf sich um etwas zu nähern und dieselben ohne Unterschied der Religw"'^des gemeinen Vaterlands besserer Sicherheit willen, in Dcfension zu nehmen," erweitert Bern,

Orte, besonders Waadt, nicht allein in Defensiv» zu nehmen, sondern mit Land und LeutenGerechtigkeit in den Bund aufzunehmen, auch wegen Genf, weil beider Religionen löbliche Ort > ^selben verbündet, den Paß und Rcpaß aller Orten zu gestatten u. dgl." Da jedoch die katholische» ^Bedenken äußerten, vereinigte man sich zu folgenden Formalicn: In Bezug auf die Waadtfrcundeidgcnösstsches Ansinnen und Begehren unserer G. L. A E. der löblichen Stadt Bernhaben sich aller übrigen löblichen Orten und Zugewandten Ehrengcsandte, kraft gehabten Beschs-deroselbcn von dem Herzog von Savohcn cedirtc und nun über hundert Jahre ruhig lbesesse"^^"Waadt in den eidgenössischen wirklichen Schuz und Schirm aufzunehmen und dicselbigen glelä)

Ihren zuvor gehabten alten und im Bunde begriffenen Landen und Leuten vor allem feindlichenwer der immer sein möchte, trostlich retten zu helfen. Zu dem Ende wird hicmit angcdcutctu ^Stadt Bern die Befugsame überlassen, bei anscheinender Gefahr eines feindlichen Ein- oder llc w' ^.^,1übrigen löblichen Orte um ihre eidgenössische Hilfe und trostlichen Beisprung zu mahnen u»d ^sich alle übrigen Orte pflichtig, die gemahnet Hilf ihnen getreulich folgen zu lassen bis an >h>e 'Gränzcn." In Bezug auf Genf:Sodann finden alle löblichen Orte inSgemein, daß eo ^scrvation und Wohlfahrt gemeiner Eidgenossenschaft dienstlich, daß ein vcrnachbartc Stadt Genf » ^jczigen freien Stand verbleiben thue, und werden diejenigen, so ihnen mit gewissen Pflicht» 'dieselbcn getreulich erstatten; die übrigen aber sonstcn in allweg an möglicher Vermittlunglassen, waS zu Befriedigung der Sachen ersprießlich sein möchte, auch den mit der Stadt . ,^te»dcten Orten auf allen Fall freien ungehinderten Paß mit eidgenössischen Völkern zu den . ab'Orten zu erstatten haben." Für den die Waadt betreffenden Beschluß dankten Bern und ^dBesizer derselben. «. In den Abschied ist zu nehmen, wie man die zugewandten OrteMühlhauscn in die Dcfension aufnehmen wolle, Der bei der Eidgenossenschaft und in den ..^gilßrcsidirende spanische Ambassador Casati wird durch einen Gesandten aus jedem Orte einbegleitet,die von dkr Königin und Don Louis de Guzman Ponee de Leon, Gubernator zu Mahland, »»'>'