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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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743
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März 1668. 743

^Aid^' ^""cr; Oberstwachtmcister Joh. Christoph Kloos, des Innern Raths. U r i. Karl Franza»»»a ' ; Joh. Karl Emanucl Beßlcr, Panncrhcrr. Schwyz. Joh. Franz Rcdiiig, Land-

^"!par Abhberg, Landcshauptniann. U n t e r w a l d c n. Johann Jmfeld, Landammann, vonz/"' Stultz, Landammann, von Nidwaldcn. Zug. Karl Brandenberg.' Statthalter;

balikr alt-Ammann. Glarus. Kaspar Schmid, Landammann; Balthasar Müller, Statt-

en >' erschienen.) Frei bürg.General" Franz Peter Vonderweid, des Raths. Solo-

^ehcr" Suri, Sckclmcistcr; Georg Wagner, Stadtschreibcr. Schaffhausen. Leonhard

^ ^^^uncs Mädcr, beide Bnrgcrmcistcr. Appenzell. Johannes Sutcr, Landammann vonHof,» ' Schmid, Landammann von A. Rh. Abt von St. Gallen. Fidel von Thurn, Landes-^>el ^^ ^ ^ St. Gallen. Joh. Joachim Haltmchcr, Bürgermeister; Heinrich Fels, Sckclmcister.Villaus Whttcnbach, Bürgermeister; Abraham Scholl, Stadtschreibcr.

geschehenem Gruße und nachdem der Gesandte von Freiburg die Abreise seines MitgcsandtcnHonst, ^ (Reinold) entschuldigt hatte, erinnert Zürich, daß die vorzunehmenden Berathungen

^ ^^C"igcn vom 19. Februar seien, und daß der Umstand, daß etliche neue Gesandten gcgen-^ordoro ^ Wiederholung der damals vorgenommenen Beeidigung, Verschwiegenheit zu halten,

Meinung, daß die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur bis nach geschehener»nd ^ StandcSobrigkeit bestehe. Geschieht. Dieselbe Verpflichtung wird auch den Kanzlistcn

re^irtc^^""' weltlichen, verbürgcrtcn und fremden, auferlegt. I». Abschluß über das

: Nachdem die Frcigrafschaft Burgund von dem Könige von Frankreich bcsezt^°hu> wider die nächst angränzendc Eidgenossenschaft allerhand ungleiche Reden und

trfo^ fallen, hat man dicß als genügsamen Anlaß erachtet, zu des Vaterlands Beschirmung allestf^ ^ ^othdurft zu bcrathschlagen, und sich dahin verglichen, alle Mannschaft in wehrhaften Stand^rdo» Landvögtc in den gemeinen Herrschaften ebenfalls die Uuterthancn zur Rüstung auf-

^Pclt " dreifachen Auszug überall so zu ordnen, daß auf geschehene Mahnung ein einfacher,

^ dreifache Auszug dem uothleidcnden Orte zu Hilfe zu ziehen bereit sei. (Dielotst» » ^"^f"hningcn und Bestimmungen dieses sogenannten Defcnsionalö, über MannschaftSscala, Organi-^arig/ ^ B e i l a g e l 4). e. Der kaiserliche Abgeordnete, Herr von Schönau, übergibt ein^ Erl ^ Mahnung zu eiliger Bcrathung vorausgehen läßt, weil poriculum in mora, sei,

leho» aber in einer Konferenz mit Auögcschosscnen beifügt, wiedurch das einfältig treue Auf-

^ägo ^ Burgund verloren worden seien," daher der Kaiser eine effektive Einung im Sinne der^fchcn Reden und Schreiben nichts vermöge thätlichcn Hilfe

seinerseits gleichmäßig zugesichert werde; ohne das müßte er Ursache nehmen, sich in^ Erb ^ stellen. Da dann aber die Instructionen aller Orte zwar die Bereitwilligkeit aussprachen,zu halten, einige jedoch die Ansicht festhielten, im Jahr 1599 sei durch ordentlichen Ver-eist Beranlaßung des Hauses Oesterreich die Hilfe und Widerhilfc aufgehoben worden, Zürich^bschrib" ""f Defension der Gräuzortc überhaupt sich gefaßt zu machen antrugen, wurde ein»üb Auftragt,ein nochmaliges Projcct über die Punctcn dcö Hauses Oesterreich, die Stadt Genfi»ts ^dschaft aufzusezcn und dahin zu sthlisircn, daß es nicht den Schein eines neuen Trac-Ludern allein defensive gemeint sei und daß man es vornehmlich um des VaterlanVeS Wohl-