<42 März 1668.
in der Grafschaft Burgund verwendet worden seien. Solothurn weiß zwar nicht, ob dortige
auch dabei waren, und läßt, wenn dieß der Fall gewesen sein sollte, an scharfer Ahndung nicht
will aber zwischen Burgund, das in der Erbeinung begriffen ist, und den spanischen Besizungcn der ^
lande einen Unterschied machen, wird jedoch durch Verweisung ans die Verträge von 15t l und
Neuerung im Jahr 1543, laut welchen auch die Niederlande in österreichischem Verbände waren, ^ ^
legt; und Lucern erklärt alle, welche über die Defension hinaus, zu welcher allein sie verpflichtet .
Angriffe sich brauchen lassen, für faule, ehrlose und meineidige Leute, welche des eidgenössischen -' ^
gar nicht würdig seien. Dieser Ansicht beistimmend wollen Uri und Schwhz, „daß ein p,
schaffung solchen Mißbrauchs gemacht, von den einzelnen Orten die Schuldigen exemplarisch belsi" ^
sofern sie eö unterlassen, von den gcsammtcn Orten die Bestrafung geübt, auch dem Könige
mitgetheilt werden solle, daß man solchen Mißbrauch nicht mehr gestatte. Diesen Entschluß will ^
dem Könige durch eine Dcputatschaft, andere schriftlich mittheilcn, zugleich mit Bcschwcrdeführunö^
das Betragen des Residenten Moussier und mit dem dringenden Ersuchen um Abberufung
begleitet mit der Verweigerung jeder Werbung. Ferner war man einverstanden, in Baden >n ^
GesellschaftSvcrkehr mit Moussier zu treten und völlige Verschwiegenheit gegen ihn zu bcobach^ ^
der Bote des Residenten, Herr Baron, aus erklärlichen Absichten unterdessen in Lucern gebi^ ^
wurden die Ehrengesandtcn erinnert, die stattgefundencn Verhandlungen geheim zu halten. ^
ländischc Commissär Gnoechi zu Flüelcn macht in einer Eingabe Vorstellungen gegen die „laut ^
einigen verdächtigen Orten geschehene Aufhebung der Wachen, was leicht bei dem Sanitätstribunal in
unangenehme Maßnahmen zur Folge haben dürfte. Eö soll eine Copie besonders der Stadt Biw ^
sandt werden, damit sie es an der nöthigen Sorgfalt nicht crwindcn lasse. I. Das Ansuche» ^.^che
missärs Gnoechi um Verleihung der Sueccssion auf das FiScalamt in Mcndris ist zwar n» ^ B
mit dem vom ennetbirgischcn Shndicat ausgegangenen, mit öllll Kronen Buße drohenden ^
ein noch nicht erledigtes obrigkeitliches Amt zu werben; da man indessen nicht weiß, ob das ^gid-
den hohen Obrigkeiten confirmirt und in das Statutenbuch eingetragen sei, und der Petent nin ^
genossenschaft Verdienste hat, wird den Obrigkeiten davon Anzeige gegeben. It.. Um die T)e>
Kapuzinerprovinz z» beschleunigen, werden die Orte um ein Empfehlungsschreiben an den
upostolicus ersucht. I. Appenzell bittet, die Sache des Klosters Grimmcnstein auf nächster Tag!«erledigen.
4VS
Gemein-eidgenössische Tagsazung der XIII und zugewandten Orte.
Baden. 1«««, 18. März.
St<x>»«ar»i» «„cern. ZMg. Absch, «i>. I.VII, toi. 7».
zzer^
Gesandte: Zürich. Joh. Kaspar Hirzcl und Joh. Konrad Grcbel, beide Statthaltcl. ^^^,Samuel Frisching und Joh. Rudolph Wurstcmberger, beide Vcnncr. Luccrn. Landvogt E»sa