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6,1,a (1867) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1649 bis 1680
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739
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Februar 1663. 739

^hinen. Indem dieß den Obrigkeiten hinterbracht wird, erhält unterdessen der Bischof die ZusicherungAufsehens und die Einladung, wegen der Lchenstreitigkeiten mit Solothurn schriftliche Auskunftiseben und auf den 18. März eine Deputatschaft an die allgemeine Tagsazung abordnen zu wollen.<S. u. Sarganö). er. Graf Easati meldet den Ucbcrgang Burgunds an Frankreich. Es wird ihmhortet. ..daß wir uns dessen leid sein lassen/' mit dem Bedeuten. ..daß wenn von Seiten der KroneManien und des Hauses Oesterreich besser wäre invigilirt worden, wir unsererseits zu concurriren nichl"lassen hätten; müssen'S also Gott befehlen und eines bessern erwarten;" übrigens werde man das""diijß stets halten. «I«I. Zu öftcrn Malen während der Tagsazung besprach man sich, ,.waS namcnt-^ ^ d>e mit Savohen verbündeten Orte zu thnn haben, wenn Genf oder die Waadt in Gefahr käme;

laut der Geschichte sei Genf bis zur Glaubcnsändcrung nicht dem Herzog von Savohen zustandig^lc», sondern dem Bischof, und die Waadt sei vom Herzog von Savohen an Bern und Frciburg frci-^ überlassen worden; der Venncr Frisching habe auch in der allgemeinen Sizung die Worte fallendaß Bern im Fall der Roth eben so gut als andere Orte Mittel habe, Frankreich zu begegnen,daß man geistliche und weltliche Gerechtigkeiten selbiger Enden in Defcnsion nehmen sollte". Mail^ "'so,daß nian um allgemeiner Union und Einträchtigkcit willen die Stadt Genf und Landschaft.^"dt nicht als Leute der andern Religion, sondern als ein ganz Ort und Schlüssel der Eidgenossen-zu defendircn hätte, damit man gegenüber dem päpstlichen Stuhl der Religion halben nichts zu vcrant-hätte." Lucern soll zu näherer Bcrathung einen Eongreß veranstalten, vv. Die Gesandtschafterklärt, der Landschrcibcr Zurlanben habe in dem Abschied von Bremgartcn unrichtig vcr-^t, daß Schwhz geäußert habe, bei dem Arreste zu Tobel ungeachtet der vom Nuntius prätendirtcu^""»nität beharren zu wollen; vielmehr habe Schwhz einfach sich auf die in Gersau gegebene Erklärung^e». Wird zu allerseits Gcdächtniß in den Abschied gesczt.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegcnheitcn:

v. Art. 524. Kirchliches u. Glanbenssachen,

i». Art. 94. Rechts- u. Gerichtssachen.

t. Art. 194. Jurisdictionsstrcitigkeitc». I»I« Art. 239. Stifte und Klöster.

«e».

> ^ »». Art. 21. Allgemeine Verwaltungssachen. «> Art. 359. Kirchliches u. Glaubcnssachcn.

«. Art. 73. Utechts- u. Gerichtssachen.

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Conferenz der katholischen Orte.

«ucern. 1«««, 12. und 13. Marz.

S«aat«ar<»,Iv Luccr». Allg. Adsch. Bd. KVII, toi. or.

Tj^^^"dte: Luccrn. Eustachius vou Sonncnbcrg, Venncr; Joh. Christoph Kloos; Joh. LeopoldBauherr; Joh. Jakob Ostcrtag. Nri. Karl Franz Schmid, Landammann; Joh. Franz Jmhof,