738 Februar 1668.
lcutc der Frcicompagniecn, Stuppa und d'Hemcl, entschuldigen ihr Ausbleiben damit, daß derGraf von Soissons, den Urlaub verweigert habe. Sic sollen auf die nächste JahrrechnungstaM 'peremptorisch citirt werden. I. Der Wunsch Appcnzclls, daß den Recrutcn des Hauptmanilöetwa 8V Mann, der Paß möchte gestattet werde», wird znrükgcwicscn. «». Auf Klage Solothu'»^auf dortigem Gebiete, zu Flühe, ein flüchtiger Burgunder durch sechs französische Musketiereund nach Landökron geführt, und auf Klage Lucerns, daß eidgenössische Wcinfnhrlcute im Elsaßworden seien, wird vom Residenten MouSlicr Abhilfe versprochen. «. (S. u. Baden). «» Ter ^ ^Basels, daß seit acht Tagen kein neuer Krankheitsanfall der Sucht sich gezeigt habe, und dasknüpfte Gesuch um Gcstattung des Verkehrs wird den Obrigkeiten zur JnstructionScrthciluiig aufTagsazung in den Abschied gesczt. >». ES wird auch verabschiedet, daß die Thcilnahmc an den ^und der Convcrsation bei Herrn MouSlicr, so es den Obrigkeiten beliebt, abgcstrikt und von jede'"seinen Obersten und Hauptleutcn das Aufwarten, die Ohrcnträgcrci und Dienstnachläufcrei untersagt,ß. (S. u. Baden), i. (S. u. Rhcinthal). 8. (S. u. Frciämtcr). T. (S. u. Sargans). ^Recrutcn der Bündner wird kein Durchpaß durch Sargans gestattet, es sei denn, daß sie »urLcibgardcregiment in Frankreich geworben und geborene Bündncr seien und daß den beiden Hau)'Stuppa und d'Hemel gar nichts bewilligt, auch jede Augmentation abgeschlagen werde.
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte. ^
v. (S. u. Thurgau). Der Nuntius Baldcöchi sendet durch seinen Secrctär im AuftragPapstes die Mahnung, dem zu Berichterstattung übernommenen Antrage, zur Verteidigung ^
eigenen Waffen mitzuhelfen, keine Folge zu geben; denn es wäre eine Beleidigung Gottes undgroßem Nachtheil der katholischen Religion und zur Entwürdigung des Namens der Bcschüzer der ^gereichen. Er verlangt eine Bescheinigung, daß dieses Aetenstük in den Abschied niedergelegtwort: Man nehme das Begehren ucl rokki-öncluin und werde ihm seiner Zeit das gewünschtezukommen lassen, x,. Auf das Ansinnen des BaronS Grcißh, sich der Stadt Genf und der La" ^Waadt nicht zu beladen, wird geantwortet, man werde die Obrigkeiten darüber rathschlagcn ^aber möge sorgen, daß die Legitimation seiner Ambassade befördert und das Bündnis! in „rccipu"" ^Effect" gebracht werde. Die Anzeige des nenen Nuntius Rudolph Aquaviva aus PerugiaAntritte seines Amtes wird mit einer Gratulation erwidert. Ob in die erneuerte Klage Fee>daß Bern wegen Schwarzenburg und der Gränze zwischen Murtcn und Erlach sich nicht ingleich einlassen wolle, dießmal eingetreten werden könne, ist zweifelhaft, da die Hauptgesch"^nicht aufgeschoben werden dürfen. »»»». Statthalter Karl Brandenberg von Zug, Mitgcsandtcr,
Rathgcber des Bischofs von Basel, legt seine dießfälligcn Crcdentialicn vor und hält wegen ^sionalwescnS eine ausführliche Proposition, in welcher namentlich gezeigt wird, daß die >3^^^ tfreine Verständigung dringlich machen, wie das Bisthum gcschüzt werden möge, die Bcschüzu"üHaltung desselben besonders für Solothurn und Bkrn von Wichtigkeit sei, aber auch »urwerden könne, wenn, ohne eine Tagsazung abzuwarten, auf einfache Mahnung hin Frciburg ^ sichthurn zu Hilfe eilen und wie die VII verbündeten, so auch die übrigen Orte der Eidgenosse"verpflichten, aus eigene Kosten die Beschirmung des Bisthums als gemeinsames Defcnsionalwcr