Februar 1667. 761
"»bei,/ keinen Werth haben; wenn dicß der Fall sei, so müssen sie cö Gott und der Zeit
" hellen.
^ ," t'vucn, wohin das führe. Dieses Schreiben solle, wurde beschlossen, in doppelter Ausfertigung,hllkn'" Expressen an den König übermittelt, die andere dem Rciidentcn zugestellt, zugleich
btt ^ ^ Minister de Lionne und Colbcrt um Verwendung ihres Einflusses ersucht werden; sofern> ^ä)lg den Wünschen nicht entspreche, sollen die Gesandten der Stande auf künftige Jahrrcchnungwerden, was ferner zu thun sei. — Als jedoch am folgenden Montag.die Frcicompagniccn zur"ach ^wen und der Resident ein neues Memorial einlegte, meinten einige Orte, man könne
^>se>/" ^wscm gegebenen Erläuterungen die gemachten Vorschlägt und Angebote nicht wohl zurnk-gar nichts dazu gekommen war als das durch den Landschreiber in voller VersammlungReitgeld jAnmerkung im Zürcher Abschied», und so wurden die in drei Sizungen
^sshai's" Beschlüsse gegenüber einer aus den evangelischen Ständen Zürich, Bern, Basel,
^ Bc>n^ ^s'htnzell A.-Rh. und Stadt St. Gallen bestehende» Minderheit sistirt.*) Indem Zürich^neonscgucnz und Söndcrung rügten und auf die verderblichen Folgen eines solchen
^ ^Un n»d ^ katholischen Orte, daß sie mehr mit dem gemeinen Mann zu Hause
^ha»dl " ^denselben Rüksicht zu nehmen haben, übrigens von den mit dem Residenten gepflogenen^ sie ^"iiierhin einigen Erfolg hoffen dürfen, auch demselben die Erklärung zustellen werden,
^ilte jh^ . " BorauSsczung der Erfüllung der gemachten Zusagen in seine Vorschläge eingegangen seien;^ei»tt ^ getauscht werden, seien auch sie bereit, nach Verfluß des Monats Mai sich wieder
einzufinden und einen einträchtigen Beschluß fassen zu helfen. «»» Der Freicom-wurde der Beschluß von 1666 bestätigt, ihre Anwerbung allen Particularcn bei Strafebeschlossen, die Namen der llebertreter zn proelamiren, den Rceruten den Durchpaß zu" solchem Dienste stehenden Truppen den eidgenössischen Schuz zu verweigern, die künftigenEssens/ Schlufinahme, wenn sie an ihrem Wohnorte nicht gestraft werden, von Seite der Eid-^""d'iß ^ ^ Strafe zu ziehen und hicvon den Obersten und Hanptleutcn des alten Garderegiments^sel ^ Bern, GlaruS und Freiburg erklärten, diesem Beschlüsse gemäß verfahren zu wollen;
-^^schln/^' ^>knppa katholisch sei, nicht in Basel wohne und nur Ausländer geworben habe,
^bcr» denselben keine Anwendung finde; der Abt von St. Gallen hingegen will einfach bei dem
^ lwrbc, bleiben. «I. Da zn den öffentlichen Audienzen eine Menge Volks, auch viele Fremden,
tische,l b>e seltsam davon reden, ist der Antrag in den Abschied zu sezcn, daß künftig die den
.^^"bten zu gewährenden Audienzen nur insofern bei offenen Thürcn statt haben sollen, alsboisti,,,,^., „ . . ... . < . „ . . ^ ^.. .. . ... ...
bloßen Complimenten bestehen, bei geschlossenen Thüren aber geschehen sollen, wenn^^"dessachcn betreffen. «b. Auch wurde ein Regulativ über die Einbeglcitnng der fremden"'h entworfen, zu Folge welchem die kaiserlichen und französischen Gesandten das erste Mal
^ Abgeordneten von jedem der XIII und der zugewandten Orte, sofern lcztere auch anwesend
Absll^^ ^ schiiestlichen Weigerung der katholische» Orte zu Absendung eines Schreibens an den König steht im Vcrncr^.^döexeniplar »landbemerkung! „Die katholischen Ort lassend sich von Herrn Monslier gewinnen, vom schreiben anabzesta,, ze. Aeschach vermittelst 10 Dublonen, so er jedem geschoben; dann das schreiben gicngc dahin, dz mit Ihmelkhandtei, o»d einer anderen Verordnung bcgcrt werde."