709 Februar 1667.
Rodels und freien Standes, am Ende des Jahres eine Pension des Friedens und deralten TraetatS, in den vier oder fünf folgenden Jahren die Ausstände der Particnlarcn ausbezahltsollen, endlich daß di'c Stände Zürich, Basel und Solothnrn hinsichtlich ihrer besondcrn AnforderungenUnterhandlung nach Solothnrn eingeladen werden, die ohne Zweifel zu ganz befriedigenden ^
führe. Diesem Portrage schloß der Resident zugleich eine Zusammenstellung alter Abschiede,österreichischen Tractate, schriftlich an. Bei der darauf folgenden Besprechung und Berathung .sich Freiburg gegen die aus dem Portrage des Residenten sich ergebende mögliche Folgerung, daß ^nicht ebenfalls besondere Anforderungen zu machen habe wie Zürich, Basel und Solothnrn. ° ^spricht sich bei sämmtlichcn Standcögcsandten das Befremden aus, daß von Seite Frankreichs »> , ^die eingegangenen 'Verpflichtungen nicht eingehalten, sondern Einwendungen gegen Erneuerung ^ ^Vereins mit Oesterreich gemacht werden, daher denn ein Ausschuß von sechs Mitgliedern bcaufnageine darauf bezügliche abweisende Antwort zu entwerfen. Hinsichtlich der unterbliebenen Vertrags!^Frankreichs wurden dreierlei Anträge gestellt, nämlich: ein kurzes „bewegliches" Schreibe» an denzu richten, eine rcsolvirtc Gesandtschaft an den König abzusenden, den Residenten zu fragen, ^mehrerer Satisfaction bevollmächtigt sei. Der crstcrc Antrag erhielt die Zustimmung der ^wurde zur Formulirung an die bereits bezeichneten Ausschüsse gewiesen. Unterdessen wurdeVertrag mit Oesterreich bezügliche Remonstration dem Residente» zugestellt: es hätte all jener, denganz wohl bekannten Auszüge aus den mit Frankreich und Oesterreich bestehenden Traetatcu nicht ^die eidgenössischen Stände werden sich die Hände nicht binden noch sich in ihrem souveränen siü ) > ^Fürsten und Ständen zu ihrer Sicherheit Bündnisse zu schließen, hindern lassen, können sich " ^mit den ungenügenden Leistungen Frankreichs so lauge nicht zufrieden geben, als nicht neben de>^ ^sicherten Pensionen und Zinsen die t636 und 1637 eingegangenen Verbindlichkeiten beobachtetZollbegünstigungen cffectuirt werden Hierauf erfolgte am tl. Februar von dem Residentencrklärung: Unter Verbündeten behalte jeder Thcil so viel Freiheit, als er sich im Vertrage pic
habe; der König sei gebunden, den Gegnern der Eidgenossen gegen diese nicht Hilfe zuEidgenossen in Bezug auf die Gegner Frankreichs; überdies dürfen die Eidgenossen keine Verbineingehen, die sie außer Stand sezen könnten, den gegen Frankreich eingegangenen Verpflichtung^"zu thun; in Bezug auf die Zahlungsleistungen habe der König sein Möglichstes gethan undberechne, daß den Partienlaren bereits der siebente Theil ihrer nicht durchgchcnds billig si^ ^ciisprachen gewährt worden sei und die den Ständen Frciburg, Bern, Basel eingeräumten Zollbög»u!in Betracht ziehe, werde man sich zu beklagen nicht Grund finden. Diese Erklärung dcs .
wurde im Auftrage der Versammlung durch die Amtleute mündlich dahin erwidert, cS bleiUgefaßten Beschlüsse. — Freitags, in der fünften Sizung, wird der Entwurf des an den Konig jssSchreibens genehmigt: Den im Jahre 1663 eingegangenen Bundesverpflichtungen nachzukommen ^eidgenössischer Scits nicht crmangelt; doch habe man auch nach Eingabe eines bittenden ^ de"schreibcns zu der vom Könige zugesicherten Satisfaction noch nicht gelangen mögen, sondern ss> ^Residenten Moussier verwiesen, von diesem aber bisdahin so hingehalten worden, daß man ^iißeHoffnung aufgebe und sich gedrungen fühle, in Erinnerung an die von den Vorfahren die
und die gegen sie eingegangenen Verbindlichkeiten die Frage sich zu erlauben, ob für den