702 Februar 1667.
sind, während der Dauer ihrer Ambassade aber mit acht Herren, die Gesandten der souveränen «
Kurfürsten, der Erzherzoge von Oesterreich, der Herzoge von Venedig mit acht, diejenigen der ,,g<u» ^Herzoge und die königlichen Residenten mit sechs, die bleibenden Residenten mit drei, die kaiserliche»österreichischen Agenten mit zwei, die burgundischen extraordinären Gesandten mit vier, die bürg»» ^ordinären Agenten mit zwei, der persönlich erscheinende Fürst von St. Gallen ebenfalls mit zwe>,aus den Schirmorten gewählten Herren abgeholt werden. Diesen Einbegleitungcn sollen jcwcile» ^Amtleute beigesellt werden. In den hier nicht vorgesehenen Fällen wird man sich nach Gestalt derund Qualität der Person verhalten, k. Das österreichische Erbeinungsgeschäft wird zu wcitcrm Nachauf eine folgende Tagleistung verschoben. (S. u. deutsche gem. Vogt, überh.). I». DaS he ^liehe Salzmonopol abzuschaffen wird einhellig als höchste Notwendigkeit erkannt. Zürich thcillSteiner von Winterthur seine Wohnung und sein Bürgerrecht verändert und mit seinen Correspe"Wächter und Roder seinen Salzhandel nach Basel verlegt habe; daß nach Aeußerungen des kam»' ^Salzintendanten Vicea die Eidgenossenschaft den Salzhandel selbst übernehmen und einenschlag im Preise crzweken könne. Der Znmuthung einiger Orte, den Steiner zum RüktrittcHandel zu nöthigen, und dem Antrage, auf seine in der Eidgenossenschaft befindlichen Effecten u»d ^ ^zu greifen, stellte Basel die Bitte entgegen, seinen neuen Mitbürger möglichst zu schonen. »iehi ''cutiane anzufangen, sondern die Formalitäten zu beobachten und ihn vorerst anzuhören. Der Barsch^'sieben Orten, welche namentlich von Steiner monopolisirt seien, es zu überlassen, ob sie durch SclMden Kaiser sich den nöthigen Salzvorrath zu verschaffen suchen wollen, blieb ebenfalls in Mi»dagegen wurde beschlossen, daß die Gesandtschaft von Basel das Geschehene ihrer Obrigkeit Hinte» ^und diese innerhalb acht Tagen an Zürich über die Stellung Steiners ihren Entschluß »"«hei^' ,übrigen Orte auf künftige Tagsazung über den Gegenstand die Gesandten erforderlicher Maßensollen, i. Die mit Genf verbündeten Orte theilen mit, was zwischen Genf und Savohcn sich 6»»^ ^habe, und obwohl sie noch auf friedliche Beilegung hoffen, ersuchen sie doch die übrigen Orte.Erhaltung Genfs im bundesgenössischen Verbände angelegen sein zu lassen; was jene auch ^gierungen zu empfehlen versprechen. ES fiel ans, daß der Hauptmann Luques zwar imsavoyischen Gesandten in Baden anwesend war, doch nur privatim bei einigen Orten BesuchtIi,. Die Gesandten von Basel tragen vor, wie die Handwerksleute und Gesellen der „geschenkte»» ^werke aus dem Reiche und von andern Orten her solchen Unfug treiben, daß die dortige Obngweiter so zusehen könne, daher sie eine von der Stadt Straßburg mitgctheiltc, darauf bezüglicheordnung vom 21. November 1666 auch in der Eidgenossenschaft zur Annahme empfehle und d>eersuche, ihren dießfälligen Entschluß nach Basel gelangen zu lassen. I. Es wird in Erinnerung ö
daß dem Verkaufe dcS ungcnczten Nördlinger und andern gemeinen Tuchs durch schärfere Mstdie Verkäufer und Bestrafung der Schuldigen gewehrt und namentlich den Tuchhcrrc» in der Sta ^aufgetragen werden sollte, die betrügerischen Verkäufer namentlich in den gemeinen Vogteien zuda beim ungenezten Tuch auf zehn Ellen eine Elle eingehe und so der Käufer zu großem Schade» ^ ^«». (S. u. Baden), i». Ein Schreiben des thurgauischen Landvogts Lussi führt zu der Nul»^Abgeordneten der Stadt St. Gallen, ob sie in gegenwärtiger Versammlung über den bekannte» ^Handel eintreten wollen, hiemit Landvogt Lussi herberufen werden solle. Diese antworten, daß l»