698 Februar 1667.
so langsam gehe; ferner eine Antwort darauf von Bern und ein an Genf gerichtetes Schrelvei , ^der Stadt Genf der neue Fehler verwiesen wird, das von Baron von Greißh an Bern abgegebene
vertraulich der Stadt Genf mitgctheiltc Memorial in einem Manifest durch den Drnk veröffentlicht zu ) ^Indem diese von Bern entworfenen Schreiben gebilligt werden, abstrahirt man davon, auchConfercnz auö Genf vor weiter» Fehlern zu warnen, sich weiteres bei Eingang einer Antwort ^vorbehaltend, «. Entgegen dem Versuche des französischen Residenten MouSlicr, die eidgenostilch^ ^sandten von ihrem Beschlüsse abzuführen, verständigte man sich bei'm Zusammentritte am tiZ,Morgens, bei der dreimaligen einhelligen Resolution zu beharren, in Erwartung, es werde in dieserkein Verräther sein, der des Vaterlandes Reputation geringen Gewinnes wegen verscherzenjedoch Glarus erklärte, zu Annahme einer Pension instruirt zu sein, im Uebrigcn aber an dem .festhalten zu wollen, >». Der Gesandte von Glaruö wird nochmals an Betreibung des toggvuGeschäfts erinnert und dabei von Zürich mitgethcilt, Fidel von Thum habe eröffnet, daß '»anlischer Scits wegen des Bräckerö Frau Unrecht habe. Zugleich wurde auch irr Antrag gebracht, ^eine aus beiden Religionen zu Glarus zusammengesezte Gesandtschaft bei dem Abte auftoggcnburgischen Freiheiteil zu dringen, zu solchem Ende aber noch vor der Jahrrcchnuug eineüber die toggenburgischcn Freiheiten und Rechte zusammenstellen zu lassen und zwar durch dentoggenburgischen Antistcö Richard, Pfarrer in Beinwhl, und den Pfarrer Brun zu Lausen, siih
der Gesandte von Jnner-Rhoden, Laudammann Fäßlcr, gegen Bürgermeister Wascr in einer ^ausgesprochen hat, die einen Vergleich hoffen läßt, ist durch Herrn von Sonneuberg Landammann^^zu ersuchen, seine Ansicht wegen des WaldhäuSlcins und KlöstcrlcinS Grimmcnstein zu Papier zn ^
Daß Genf den Gcueralstaatcn und durch diese dem Könige von Frankreich und de Lionne von ^mit Savohcn bestehenden Zwist Anzeige machte, erregte die Besorgnis, es möchte dieß den Kömg ^-hjcIntervention veranlaßcn, was das Ucbcl nur ärger machen würde, (Dcir 1-1. Februar Nachmittago>^^vom savoyischen Gesandten eingegangene Antwort vom 12. Januar und in Erwägung scu'va 'daß Genf eine Gesandtschaft an den Herzog abordnen und demselben bezeugen solle, wie die vmg ^Zwistigkcitcn hätten beigelegt werden können, wenn man ihre Abordnung in Chambers! ^u. s. w, wurde beschlossen, da auf schriftlichem Wege nichts zu erzwckcn sei, eine Gesandtschaft vo>^ ^und Bern nach Genf zu senden, davon vorläufig in Genf Anzeige zu geben, dann aber dm )saudtschaft die begangenen Fehler, den Ritt nach Corsingc, die Anrufung des Königs von ^den Druk des vom savohischcn Gesandten an Bern übcrgcbcnen Memorials vorzuhalten, dweines nicht dcprecirendcn, aber entschuldigenden, um eine gütliche Confercuz ansuchendenden Herzog anzurathcn, für sich selbst aber den Stand der Sachen in Genf wohl zu vrkmldstft"dürfte ein Schreiben an den Herzog im Namen der gesammtcn evangelischen Orte von Erfolg sein; amdie Sache Herrn von Greißh weiter empfehlen.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangclegenheiten:
Deutsche Vogt- iiberh, «> Art. 41. Verwaltung im Allgemeinen.
ä,a. Des Landaminauuö Fäßler Propositioncu gegenüber schlug Anstcr-Nhodcn folgendes Projcct vor - bestes
stein stehe zwar Auster-Rhoden die Hoheit zu, doch mit Ausnahme der geistlichen Personen; diesen sei die Unterhallmbl^den Gebäude und die beabsichtigte Erhöhung des Küchleins gestattet, nicht aber die Errichtung neuer Firsten stch t>^
von Pfarrechten; gegen die Ktostcrlcutc sollen die Anßcr-Nhvder aller Ungebühr sich enthalten, aber auch die KlvsM'lich, still und bescheiden benehmen; dawider Handelnde sollen exemplarisch bestraft werden.